Mario W. aus Sendling fragt: Ist ein Tempolimit, das an einer Autobahn-Schilderbrücke erscheint, aufgehoben, wenn es an der nächsten Anlage nicht mehr wiederholt wird und gar nichts angezeigt wird?
Nein, das ist nicht der Fall! Das Tempolimit gilt weiter, auch wenn an der Anlage keine entsprechende Anzeige aufleuchtet. Die Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf Autobahnen haben die Gültigkeit wie ein Verkehrsschild. Die Anweisungen gelten solange, bis sie explizit aufgehoben werden. Das heißt: Erst, wenn in der beleuchteten Anzeige der Schilderbrücke die Begrenzung beendet wird - durch Einblenden eines entsprechenden Schildes – darf wieder schnell gefahren werden. In der Praxis sieht die Sache allerdings nicht selten anders aus: Vielfach werden elektronische Anzeigen nicht aufgehoben, sondern bleiben einfach dunkel. Das verunsichert und verwirrt viele Verkehrsteilnehmer. Ärgerlich wird es besonders, wenn jemand dadurch geblitzt wurde – in der Annahme, sich an kein Tempolimit halten zu müssen. Um Klarheit zu schaffen, fordert der ADAC daher, dass jede Anweisung ausdrücklich wieder aufgehoben wird.