Das neue Jahr ist da. Für gesetzlich Krankenversicherte, die 2010 von Zuzahlungen befreit waren, heißt das, ihre Befreiungen sind Ende Dezember ausgelaufen. Sie, aber auch alle anderen Kassenpatienten sollten sich nun um einen Zuzahlungsantrag für 2011 kümmern. Darauf verweist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Erst zahlen, dann befreien. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahrs generell von Zuzahlungen befreit. Alle anderen Patienten müssen zehn Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen. Das bedeutet, wenn sie mit einem Rezept in die Apotheke gehen, entrichten sie zusätzlich mindestens fünf Euro, maximal jedoch nicht mehr als zehn. Legen die Patienten allerdings einen Befreiungsbescheid von der Krankenkasse vor, entfallen diese Kosten. Es gilt die Belastungsgrenze. Einen Befreiungsbescheid erhalten Patienten dann, wenn sie im laufenden Kalenderjahr die so genannte Belastungsgrenze erreicht haben. Das heißt, sie haben bereits Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens geleistet. Eine Ausnahme bilden chronisch kranke Patienten, die etwa an Diabetes oder Krebs leiden: Bei ihnen liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent. Wer seine Belastungsgrenze nicht kennt, kann diese mit einem Zuzahlungsbefreiungsrechner bestimmen. Was er dafür auf jeden Fall braucht: die Quittungen über bereits getätigte Zuzahlungen. Die Patienten zahlen dann die errechnete Belastungsgrenze vorab. Das betrifft vor allem diejenigen, die erwartungsgemäß viele Medikamente verschrieben bekommen und so an ihre Belastungsgrenze stoßen.