Veröffentlicht am 07.07.2010 15:14

ADAC-Ratgeber Unfall im Ausland

Unfall im Ausland? Ein Europäischer Unfallbericht hilft bei der Abwicklung
Unfall im Ausland? Ein Europäischer Unfallbericht hilft bei der Abwicklung
Unfall im Ausland? Ein Europäischer Unfallbericht hilft bei der Abwicklung
Unfall im Ausland? Ein Europäischer Unfallbericht hilft bei der Abwicklung
Unfall im Ausland? Ein Europäischer Unfallbericht hilft bei der Abwicklung

Ein Unfall im Ausland ist mit viel Ärger verbunden. Sprachbarrieren, andere Mentalitäten und unterschiedliche Gesetzesvorschriften erschweren die Abwicklung. Damit es Sie nicht kalt erwischt, hat der ADAC wichtige Hinweise zusammengestellt.

Das gehört ins Handschuhfach

Denken Sie an die so genannte „Grüne Karte“. Obwohl das Dokument innerhalb Europas als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel nicht mehr benötigt wird, kann es im Schadenfall eine große Hilfe sein, da die Versicherungsnummer und die Adressen der ausländischen Gesellschaften vermerkt sind, die im Schadenfall Regulierungshilfe leisten. Wichtig ist auch ein Europäischer Unfallbericht.

Verhalten am Unfallort

Kommt es zum Unfall, gelten unmittelbar danach die gleichen Regeln wie in Deutschland: Anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen, Unfallzeugen bitten zu warten. Versorgen Sie Verletzte und rufen Sie den Rettungsdienst. Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, wenn zwischen den Beteiligten keine Einigung erzielt werden kann, sich der Unfallgegner unerlaubt vom Unfallort entfernt hat oder keinen Versicherungsnachweis vorweisen kann, unbedingt die Polizei verständigen.

Welche Daten festhalten?

Notieren Sie alle wichtigen Daten des Unfallgegners: Name und Anschrift des Fahrers oder Fahrzeughalters, das amtliche Kennzeichen, die Nationalität, Haftpflichtversicherungsgesellschaft, die Versicherungsscheinnummer und gegebenenfalls die Nummer der Grünen Karte. Wichtig: Die Angaben zur Haftpflichtversicherung finden Sie in einigen Ländern auf einer Plakette an der Windschutzscheibe des gegnerischen Fahrzeugs. ADAC-Tipp: Ein Europäischer Unfallbericht in der Landessprache erleichtert dem Unfallgegner, seine Angaben zu protokollieren. Notieren Sie Zeugen-Anschriften und fotografieren Sie die Unfallstelle. Bei Verletzungen sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Lassen Sie sich für die spätere Geltendmachung von Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen ein Attest ausstellen.

So hilft der ADAC

Gültig ist grundsätzlich das Verkehrs- und Schadensersatzrecht des Unfalllandes. Das ausländische Recht weicht teilweise erheblich vom deutschen Schadensersatzrecht ab. Nicht selten wird Ihnen im Ausland weniger erstattet, als bei einem vergleichbaren Fall in Deutschland. Schutz in solchen Fällen bietet die ADAC-Autoversicherung mit dem Zusatzpaket Auslandsschadenschutz. Dann wird der Schaden am eigenen Wagen so reguliert, als wäre das Fahrzeug des Unfallgegners nach deutschem Recht versichert. Im Internet unter www.adac.de, Rubrik „Info, Test & Rat“, Menüpunkte „Recht & Rat“, „Unfallabwicklung“ hat der ADAC alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Europäische Unfallberichte sind in den ADAC-Service-Centern erhältlich.

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