Für die Einreise nach Spanien reicht auch der Personalausweis. Ist auch dieses Dokument länger als ein Jahr abgelaufen, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausgabebehörde, ob sie Ihnen noch rechtzeitig einen vorläufigen Personalausweis ausstellen kann. Ist die Zeit zu knapp, erhalten Sie auch kurzfristig einen so genannten Reiseausweis als Passersatz gegen eine Gebühr von acht Euro bei der Bundespolizei am Flughafen. Das Dokument gilt jedoch nur für die Dauer der Reise und maximal drei Monate. Nichts müssen Sie tun, wenn Ihr alter Pass oder Personalausweis nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Spanien gehört zu einem der Länder, das eine einjährige Toleranz gemäß eines Übereinkommens der Europaratsmitgliedsstaaten von 1957 gewährt. Egal, mit welcher Übergangslösung Sie reisen: Danach sollten Sie unbedingt ein neues Dokument beantragen. Wichtig: Diese Regelungen beziehen sich ausschließlich auf Spanien. Nicht alle Länder erkennen nämlich den Reiseausweis als Passersatz an. Keine Probleme gibt es in der Regel in allen EU-Staaten sowie Albanien, Algerien, Andorra, Indien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino. Alle Informationen über Passersatzpapiere sind auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de, Menüpunkt „Dienstleistungen online“, Unterpunkt „Reiseausweis als Passersatz/ Notreiseausweis“ zusammengefasst. Praktisch: Auf dieser Seite kann man den Antrag auf Passersatz auch online übermitteln. Die zuständige Grenzbehörde nimmt dann rasch mit dem Antragsteller Kontakt auf und teilt die Abholmodalitäten mit.