Wenn Sie bemerken, dass Sie ein anderes Fahrzeug angefahren haben, müssen Sie sich in jedem Fall vergewissern, ob ein Schaden entstanden ist. Ist eine Schadstelle zu erkennen und handelt es sich um einen noch so kleinen Kratzer, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie warten an Ort und Stelle, bis der Fahrer des anderen Autos, ein Nachbar oder Freund kommt und Sie regeln die Angelegenheit. Oder Sie rufen die Polizei, die den Schaden aufnimmt und den Halter benachrichtigt. Wer kein Handy hat, muss mindestens 20 bis 30 Minuten abwarten, ehe er zu einer Telefonzelle oder zur nächst gelegenen Polizeidienststelle geht. Auch wenn Sie unter Zeitdruck stehen, reicht es nicht aus, einen Zettel oder eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer an der Windschutzscheibe des touchierten Wagens zu klemmen. Sie würden sich damit unerlaubt vom Unfallort entfernen und Fahrerflucht begehen. Ist kein Schaden entstanden, dürfen Sie weiterfahren. Allerdings sollten Sie beim Begutachten der Fahrzeuge schon sehr kritisch hinschauen und im Zweifel lieber einmal öfter die Polizei verständigen. Zumal es als Laie ohnehin schwierig ist, das Ausmaß richtig einzuschätzen. Weil die Stoßstange zurückfedert, kann es sein, dass äußerlich keine Spuren zu erkennen sind, die Stoßstange aber von innen beschädigt oder gebrochen ist und ausgetauscht werden muss. Im Zweifel sollten Sie lieber auf Nummer Sicher gehen, denn bei Fahrerflucht kann es schnell teuer werden und Ihr Führerschein gefährdet sein.