Wenn Sie in Deutschland ein Auto mieten, haben Sie im Winter nicht automatisch Anspruch auf Winterreifen. Sie müssen immer selbst dafür sorgen, dass die Reifen für schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahnen geeignet sind – auch am Mietwagen. Grund ist, dass das Gesetz in Deutschland keine generelle, sondern eine situations-abhängige Winterreifenpflicht vorsieht. Somit ist der Autovermieter nicht verpflichtet, seine Fahrzeugflotte vollständig auf Winterreifen umzustellen. Die Reifen müssen Sie vorher beim Vermieter bestellen, der sie dann in der Regel für einen kleinen Aufpreis anbringt. Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug mit Winterreifen benötigt wird, liegt bei Ihnen. Sie allein tragen für eventuelle Folgen die Verantwortung! Daher müssen Sie, wenn Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Kommt es aufgrund der Sommerreifen sogar zu einer Verkehrsbehinderung, sind 40 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister fällig. Anders verhält es sich, wenn Sie beim Fahrzeugvermieter Winterreifen geordert haben, aber unwissend durch ein Versäumnis des Vermieters mit Sommerreifen losfahren. In diesem Fall muss der Vermieter für Schäden aufkommen, die durch die falsche Bereifung entstehen. Auch wenn manche Länder im Winter generell Winterbereifung fordern, sollten Reisende besser auf Nummer sicher gehen und schon bei Mietauftrag die passende Bereifung bestellen.