Eine Fälschung aus dem Jahr 2017 macht erneut die Runde. In einem Dokument wurden Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen angeblich aufgefordert, bei Straftaten von Geflüchteten Ermittlungen nicht einzuleiten. Das Innenministerium dementiert.
Eine Fälschung aus dem Jahr 2017 macht erneut die Runde. In einem Dokument wurden Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen angeblich aufgefordert, bei Straftaten von Geflüchteten Ermittlungen nicht einzuleiten. Das Innenministerium dementiert.
Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen bezeichnet das Dokument als Fälschung
Datiert ist die vermeintliche Vorschrift auf den 13. Juli 2017. Unter Punkt 2 heißt es: „Falls die Straftat von einem Flüchtling, Asylbewerber oder von einer Person mit Migrationshintergrund (auch gruppenweise) begangen wurde, sollen jegliche Kontakte mit den Massenmedien ausgeschlossen werden.“ Weiter heißt es: „Falls das Polizeidelikt von einem Flüchtling, Asylbewerber oder von einer Person mit Migrationshintergrund (auch gruppenweise) begangen wurde, soll das Strafverfahren nicht eingeleitet werden, sondern ein Verweis erteilt werden.“
Die gefälschte Polizei-Vorschrift kursiert seit Jahren
Wie wir recherchierten, machte das Dokument erstmals 2017 einige Wochen vor der Bundestagswahl in Sozialen Netzwerken die Runde. In einer Pressemitteilung stellte das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen am 16. August 2017 klar, es sei frei erfunden und entbehre jeglicher Grundlage.
Das Dokument wurde damals in Kombination mit einem gefälschten Schreiben des Innenministers von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, verbreitet. Darin forderte er angeblich den Polizeipräsidenten für Köln und Leverkusen dazu auf, „Straftaten von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund zu vertuschen”.
„Bei dem von Ihnen verlinkten Dokument handelt es sich um eine Fälschung“, teilte Leoni Möllmann, Sprecherin des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen, CORRECTIV.Faktencheck 2018 mit.
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