Etliche Bürgerversammlungen sind in den letzten Monaten wegen Corona ausgefallen. Jetzt wird ein neuer Anlauf gewagt: Für Pasing findet die nächste Bürgerversammlung am Montag, 21. Juni, um 19 Uhr in der Dreifachturnhalle an der Schrobenhausener Straße 17 statt. Die Leitung der Versammlung übernimmt Bürgermeisterin Katrin Habenschaden.
Zu Beginn informieren sie und der Bezirksausschussvorsitzende Frieder Vogelsgesang über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk. Schwerpunktthemen werden voraussichtlich sein:
• Planungsgebiet Paul-Gerhardt-Allee (aktueller Sachstand der Bebauung / Zeitplan für begleitende Infrastruktur wie Schule, „Haus für Kinder“, Eggenhalle)
• verkehrliche Erschließung S-Bahn-Haltepunkt Berduxstraße
• Pasing Nord (Neugestaltung Bahnhof-Ausgang, Verkehrskonzept, Neubebauung Ecke Weyl-Gelände, Fahrradgarage)
• Nahverkehrsplan (U-Bahn Pasing / Freiham - aktueller Sachstand, Zeitschiene)
• Pasing Zentrum (Workshop, Taxistandplatz, Parklizensierung)
• Pasinger Marienplatz (Platzgestaltung, Umzug des Alten- und Service-Zentrums)
• Pasinger Viktualienmarkt
• Busbeschleunigung Haberlandstraße (Konsequenzen für Kfz- und Fahrradverkehr)
• Neubau Kulturbürgerhaus (Sachstand Baubeginn, Nutzungskonzept)
• Bebauung am Knie (Hochhaus, Kuvertfabrik)
• Neubau Karlsgymnasium
• Wertstoffcontainer im Stadtbezirk (Überlastung und Reinigungsmaßnahmen).
Wer an den Abstimmungen teilnehmen will, muss sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen können. Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schriftlich einzureichen. Das entsprechende Formular findet sich im Internet unter www.muenchen.de/wortmeldung, wird aber auch zu Beginn der Bürgerversammlung ausgegeben. Anträge, die die Bürgerversammlung befürwortet, werden als Empfehlung an den Stadtrat weitergegeben.
Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist beim Teilnahme erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mitzubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an der Bürgerversammlung nicht möglich. Eine Teilnahme an der Bürgerversammlung ist bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 nur mit Negativtest möglich. Akzeptiert werden hierfür Nachweise über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Test oder einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest. Geimpfte und genesene Personen sind von dieser Testverpflichtung ausgenommen.
Eine FFP2-Maske ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchgehend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird.