Im letzten Jahr wurde die Haberlandstraße zwischen Volmstraße und Lortzingstraße stadteinwärts für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. So weit, so gut – oder auch nicht. Denn nicht nur, dass die Anwohner der Volmstraße und der angrenzenden Straßen nur noch mit Mühe und einem großen Umweg aus ihrem Quartier in Richtung Innenstadt fahren können, diejenigen Autofahrer, die die Haberlandstraße vom Westkreuz kommend benutzen, stehen vor der Sperrung an der Volmstraße zudem vor einem Gebotsschild. Dieses zwingt sie, nach rechts in die Volmstraße abzubiegen. Wer dies tut, steht nach 50 Metern vor dem Aus, denn ab hier ist die Volmstraße eine Einbahnstraße – und zwar in der Gegenrichtung. Kraftfahrzeuglenker, die sich vorschriftsmäßig verhalten, stehen somit in einer engen, beidseitig zugeparkten Straße, in der bis zum Schild „Verbot der Einfahrt” keine Möglichkeit des Abbiegens besteht und in der man kaum wenden kann. Die Schildbürger lassen grüßen, könnte man meinen. Da stellt sich doch die Frage: Wer hat sich das ausgedacht? Und hat er sich überhaupt etwas dabei gedacht?