Veröffentlicht am 03.06.2009 11:11

In welchen EU-Ländern muss man tagsüber mittlerweile mit Licht fahren, wo nicht?

Befürwortet eine EU-weit einheitliche Regelung: ADAC-Verkehrsexperte Florian Hördegen.
Befürwortet eine EU-weit einheitliche Regelung: ADAC-Verkehrsexperte Florian Hördegen.
Befürwortet eine EU-weit einheitliche Regelung: ADAC-Verkehrsexperte Florian Hördegen.
Befürwortet eine EU-weit einheitliche Regelung: ADAC-Verkehrsexperte Florian Hördegen.
Befürwortet eine EU-weit einheitliche Regelung: ADAC-Verkehrsexperte Florian Hördegen.

Was das Tagfahrlicht angeht, hat jeder Staat seine eigenen Gesetze. Ziel sollte nach Ansicht des ADAC deshalb eine europaweit einheitliche Regelung sein, die möglichst schnell in nationales Recht umgesetzt wird. Endgültig für Verwirrung sorgte in der Vergangenheit Österreich. Nach knapp zwei Jahren hat die Alpenrepublik die Bestimmung zum 1. Januar 2008 wieder gekippt und in Frage gestellt. Dafür gibt es keinen Grund. Denn nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen ließen sich durch das Fahren mit Licht am Tag etwa drei Prozent aller Unfälle vermeiden. Mittlerweile gilt die Bestimmung in 21 europäischen Ländern. Auch die Slowakei hat in diesem Jahr die Verordnung, die bisher nur in den Wintermonaten galt, auf das ganze Jahr ausgedehnt. Damit heißt es „Licht an“ in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Litauen, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Polen, Schweden, Slowenien, der Slowakei und Tschechien. In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn muss auf Autobahnen und außerorts das Licht angemacht werden, in Bulgarien und Kroatien jeweils in den Wintermonaten. Deutschland, Österreich, Frankreich und die Schweiz sprechen hingegen lediglich eine Empfehlung dahingehend aus. Die Strafen bei Nichtbeachtung können ordentlich ins Geld gehen: Wer in Norwegen erwischt wird, muss ca. 190 Euro berappen, die Slowakei bittet mit bis zu 135 Euro zur Kasse.

In der Übersicht hat der ADAC zusammengestellt, in welchen Ländern das Tagfahrlicht verpflichtend ist und mit welchen Geldbußen bei Zuwiderhandlung gerechnet werden muss.

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