Anpassung der Planzahl im Bereich Asyl

Landkreis München reagiert auf ausbleibende Zuweisungen

Landkreis München· Schon seit längerer Zeit erhält der Landkreis München keine nennenswerten Zuweisungen von Asylsuchenden mehr.

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Die Landkreisverwaltung hat deshalb für den Fall, dass den Kreis künftig keine weiteren Asylbewerber mehr erreichen, eine Abschätzung vorgenommen, an der sich die derzeitigen Planungen für den Ausbau von Unterkünften ausrichten. Für diesen Fall ist ein Bedarf von rund 4.500 Plätzen vorzuhalten. Bislang wurde für die Planung von Unterkünften mit der Prognose von 6.000 unterzubringenden Asylbewerbern gerechnet. »Die Änderung der Planzahl erfolgt unter der Annahme, dass dem Landkreis München keine weiteren Asylbewerber zugewiesen werden. Wie sich die Flüchtlingssituation längerfristig weiterentwickeln wird, ist derzeit schwer abzuschätzen. Wir müssen aber vorbereitet sein, falls die Zuweisungen wieder steigen«, so Landrat Christoph Göbel.

Familiennachzug und unbegleitete Jugendliche

Dass aufgrund des stoppenden Zustroms an Asylsuchenden gar keine neuen Unterkünfte mehr gebraucht würden, steht dabei nicht zur Diskussion. Vielmehr haben die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Asyl versucht, anhand der bisher gemachten Erfahrungen, den Bedarf neu zu berechnen. Dabei spielt unter anderem der mögliche Familiennachzug eine Rolle. Dieser wird auf 300 bis 400 Familienangehörige geschätzt, die nach und nach im Landkreis München ankommen könnten. Auch die Sicherung der Anschlussunterbringung der bislang noch in Notunterkünften lebenden Asylsuchenden sowie der volljährig werdenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die mit Erreichen der Volljährigkeit über kurz oder lang vom Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes und aus den Einrichtungen der Jugendhilfe in die Zuständigkeit der »normalen« Asylbewerberunterbringung wechseln, gilt es zu gewährleisten.

Rund 900 zusätzliche Plätze werden für diese beiden Gruppen benötigt. Anerkannte Asylbewerber schaffen es darüber hinaus immer wieder, auf dem freien Wohnungsmarkt eine eigene Unterkunft zu finden, andere müssen aufgrund eines ablehnenden Bescheides Deutschland verlassen.

Vor diesem Hintergrund werden nun alle in Planung befindlichen neuen Projekte noch einmal einer genauen Prüfung unterzogen. Neben den eventuellen neuen gemeindlichen Quoten, die aufgrund des Frühstadiums der Überlegungen noch nicht präsentiert wurden, soll dabei auch immer ein gemeindeübergreifender Raum im Einzugsbereich der in Planung befindlichen Projekte unter die Lupe genommen werden, um eine möglichst noch gerechtere reale Verteilung herbeizuführen.

Artikel vom 11.04.2017
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