Wie wir gleichen Lohn bei gleicher Arbeit per Gesetz ermöglichen

München · Zeit für Lohngerechtigkeit für Frauen

Claudia Tausend, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis München Ost.

Claudia Tausend, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis München Ost.

München · Liebe Münchnerinnen und Münchner! Nächste Woche begehen wir den internationalen Frauentag. In den 106 Jahren seit seiner Einführung haben viele Frauen und einige Männer vieles erkämpft, was heute selbstverständlich ist.

Seit bald 70 Jahren garantiert das Grundgesetz die Gleichstellung von Männern und Frauen. Bei Löhnen und Gehältern sieht die Realität jedoch immer noch anders aus. Frauen bekommen für ihre Arbeit oft weniger als Männer. Selbst dann, wenn sie Kollegin und Kollege sind und beide den gleichen Job machen. Dass Frauen schlechter bezahlt werden, weil sie Frauen sind, ist für mich nach wie vor unhaltbar. Die durchschnittliche Lohnlücke von 21 Prozent ist schlichtweg ungerecht. Für diese Ungerechtigkeit gibt es Ursachen, aber keine sach­lichen Gründe. Unser Ziel ist, dass Frauen genauso bezahlt werden wie Männer.

Als SPD haben wir hierzu einen Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit erarbeitet, den wir Ende Februar in erster Lesung im Bundestag behandelt haben. Unsere Bundesministerin Manuela Schwesig hatte den Widerstand von CDU und CSU im Kabinett überwunden. Nach langen und intensiven Diskussionen ist ihr ein ausgewogener Kompromiss gelungen, der nicht zuletzt die Bedeutung von Tarifverträgen und die Aufgaben von Betriebsräten stärkt. Das ist ein echter Durchbruch. Das Gesetz schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt voranzubringen. Die SPD stärkt damit die Rechte von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ganz konkret werden mindestens 6,5 Millionen Frauen profi­tieren.

Das Gesetz regelt, dass in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beschäftigte künftig einen individuellen Auskunftsanspruch haben. Das heißt ihre Arbeitgeber müssen ihnen erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten sollen darüber hinaus ihre Lohnstrukturen überprüfen und regelmäßig über den Stand der Gleichstellung berichten. Dies baut mögliche Benachteiligungen von Beschäftigten bei der Höhe ihres Gehalts ab. Der individuelle Auskunftsanspruch, die Berichtspflicht und das Prüfverfahren werden die Unternehmenskultur in Deutschland verändern.

Mit diesem Gesetz gelingt uns nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten nun ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Natürlich warten noch weitere Aufgaben auf uns, beispielsweise eine Aufwertung typischer Frauenberufe in der Erziehung und Pflege, der Schutz von Frauen vor Altersarmut oder das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit. Diese und viele weitere Ideen würde ich gerne mit engagierten Frauen, die mitten im Leben stehen, diskutieren.

Ich lade Sie dazu herzlich vom 9. bis 12. April zu einer Bildungsfahrt nach Berlin ein. Falls Sie an diesem Angebot interessiert sind, als Einzelpersönlichkeit oder Vertreterin einer Frauenorganisation, wenden Sie sich doch bitte an mein Wahlkreisbüro unter claudia.tausend.wk@bundestag.de

Ihre Claudia Tausend
claudia.tausend@bundestag.de

Artikel vom 01.03.2017
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