Entscheidung kassiert

München · Kulturstrand wird neu vergeben

München · Die urbanauten feiern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wie einen Sieg. Nur dass davon in naher Zukunft keiner etwas haben wird. Denn die Entscheidung bedeutet wahrscheinlich das Aus für den Kulturstrand in diesem Jahr.

Urlaubsfeeling am Kulturstrand in München
Münchens Kulturstrand
Themenseite um das leidenschaftlich umkämpfte Projekt seit 2004

Das Verwaltungsgericht hatte den urbanauten, die für sich in Anspruch nehmen, den Münchner Kulturstrand erdacht und ständig weiterentwickelt zu haben, Recht gegeben. Diese hatten gegen das Vergabeverfahren der Stadt für die Ausrichtung des Kulturstrands geklagt. Zu intransparent und rechtsfehlerhaft sei das Verfahren, anders als im vergangenen Jahr. Das KVR hatte diesen Vorwurf vehement zurückgewiesen, muss nach der Entscheidung ders Verwaltungsgerichts vom 31. Mai aber nachbessern. Und das kann dauern.

Die urbanauten fühlten sich durch das aus ihrer zwar nur leicht, aber entscheidend geänderte Vergabeverfahren regelrecht ausgebootet. Sie hatten sich in dem Vergabeverfahren nicht durchgesetzt. Stattdessen hatte der Veranstalter »Urban League« den Zuschlag bekommen und sich an die Vorbereitungen gemacht. Dort ist man ob der Entscheidung alles andere als begeistert, denn nachdem das Verwaltungsgericht das Vergabeverfahren kassiert hat, ist auch die Vergabe selbst hinfällig. Bis das Verfahren rechtssicher auf neue Beine gestellt und durchgeführt ist, ist wahrscheinlich mal mindestens dieser Sommer vor­über.

Ganz wollen die urbanauten dieses Szenario noch nicht akzeptieren. Sie bieten der Stadt eine Zusammenarbeit für eine kurzfristige Lösung an – was wiederum bei Urban League nicht besonders gut ankäme.

Die urbanauten haben die bisherige Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat unter Wilfried Blume-Beyerle gelobt und machen für die im Nachhinein sauber vergeigte Entscheidungsfindung »Großkopferte« verantwortlich, die seit Jahren um das bei vielen Münchnern beliebte Projekt gerungen hätten, darunter auch Unterstützer der urbanauten. Das Tauziehen geht dabei weniger um Personen und Konzepte als viel mehr um den wirtschaftlichen Erfolg. Die urbanauten bezeichnen ihr Konzept ausdrücklich als nicht-gewinnorientiert und nicht-kommerziell. Dem entgegen stünden andere Konzepte von »rein-kommerziell motivierten Akteuren«, die – so der Vorwurf – die Änderung des Verfahrens mitbeeinflusst hätten.

Egal, wie es jetzt weitergeht: Das Tauziehen um den Kulturstrand ist ein Trauerspiel für alle Beteiligten. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts haben sie das jetzt auch schriftlich. Von Carsten Clever-Rott

Artikel vom 02.06.2016
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