Offener Brief des Tierschutzvereins München e.V. an Ministerpräsident Horst Seehofer

Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen

München · Der Vorstandvorsitzende des Tierschutzvereins München e.V., Kurt Perlinger, hat einen offenen Brief an Ministerpräsident Horst Seehofer verfasst. Darin erläutert er ausführlich, warum er das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen für so wichtig erachtet. Der offene Brief im Wortlaut:

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München, 8. Oktober 2015

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mehrmals richtete sich der Tierschutzverein München mit seinen vielen Tausenden Mitgliedern und Unterstützern bereits an Sie und die Mitglieder der CSU-Landtagsfraktion mit der Bitte sich dem Anliegen nach Einführung eines Verbandsklagerechts im Bereich des Tierschutzes anzunehmen. Ich setze mich bewusst der Gefahr aus, mich in meiner Argumentation für ein solches Gesetz zu wiederholen, da ich der Überzeugung bin, dass diese so zwingend ist, dass man sich dieser nicht entziehen kann, wenn nur die Bereitschaft besteht, den Tierschutz ernst zu nehmen.

Mit der Aufnahme des ethnischen Tierschutzes im Grundgesetz im Jahr 2002 steht der Staat in der Verpflichtung, dass auch der Tierschutz Ziel seines Handelns sein muss und er dieses Recht auch zu schützen hat. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass der Staat sich nicht damit begnügen kann, den Tierschutz durch die Aufnahme im Grundgesetz allein als Postulat wirken zu lassen. Die bloße Aufnahme des Tierschutzes in der Verfassung hat nach allen bisherigen Erfahrungen nicht zu einer wirklich durchschlagenden Verbesserung der Situation von Tieren, insbesondere der Nutztiere geführt. Die Nennung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz bleibt solange bloßes Wortgeklingel, solange nicht den Tieren eine ihre Interessen vertretende Lobby zur Seite gestellt wird, die nötigenfalls auch vor Gericht ihre Stimme für die Tiere erheben kann. Stimme erheben heißt dabei, dass Tierschutzorganisationen auch das Recht erhalten, im Interesse der Tiere zu klagen, wenn Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden.

Das bedeutet, damit der im Grundrecht verankerte Tierschutz effektiv auch durchgesetzt werden kann, braucht es auf der juristischen Ebene ein Klagerecht für Tierschutzorganisationen. Damit wäre gewährleistet, dass im Rechtsraum Vertreter der Tiere für den Tierschutz auftreten können, um den Gedanken des Tierschutzes auch lebendig werden zu lassen.

Eine Vielzahl von Bundesländern hat auf Landesebene ein solches Klagerecht bereits geschaffen. So hat zuletzt auch Baden-Württemberg in diesem Jahr die Tierschutzverbandsklage per Gesetz eingeführt. Auch wenn nach dem Inhalt der verschiedenen Gesetze nicht alle Wünsche der Tierschutzorganisation erfüllt wurden, so stellen diese Gesetze doch einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar.

Nur die bayerische Staatsregierung stemmt sich bislang mit den immer gleichen und längst widerlegten Gründen gegen den Erlass eines solchen Gesetzes. Die bayerische Staatsregierung folgt hier in sklavischer Abhängigkeit den Argumenten der Lobbyisten aus dem Bereich der Landwirtschaft, der forschenden Institutionen und der tierverarbeitenden Industrie.

Ich hoffe, dass Sie sich der immer lauter werdenden Stimmen der Tierfreunde und Tierschützer, die sich für ein solches Verbandsklagerecht stark machen, nicht länger verschließen. Es spricht nichts dafür, sich einem wirksamen und lebendigen Tierschutz entgegen zu stellen. Sie können sicher sein, dass sich die bayerischen Tierschutzorganisationen ihrer Verantwortung bewusst sind, die ihnen mit der Einräumung eines solchen Klagerechts eingeräumt werden würde.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Perlinger

Vorstandsvorsitzender Tierschutzverein München e.V.

Artikel vom 07.10.2015
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