Verkehrskonzept Prinz-Eugen-Park in der Kritik

Bogenhausen · Rechtsanwalt droht mit Klage

Rechtsanwalt Michael Schramm, Vorsitzender der Bürgerinitiative »Verkehrskonzept Prinz-Eugen-Park«, droht gerichtliche Schritte an. 	Foto: hgb

Rechtsanwalt Michael Schramm, Vorsitzender der Bürgerinitiative »Verkehrskonzept Prinz-Eugen-Park«, droht gerichtliche Schritte an. Foto: hgb

Bogenhausen · Die geplante Verkehrserschließung rund um das künftige Wohnquartier Prinz-Eugen-Park an der Cosimastraße und die vom Planungsreferat favorisierte Variante sorgt weiter für Wirbel.

Bogenhausens neues Stadtviertel am Prinz-Eugen-Park

Eine eventuelle Klage könnte den Baustart für 1.800 Wohnungen, Schule samt Aula und Bürgerhaus zumindest verzögern. Michael Schramm, Vorsitzender der Bürgerinitiative »Verkehrskonzept Prinz-Eugen-Park e. V.«, wandte sich jetzt in einem Offenen Brief anlässlich des bevorstehenden Satzungsbeschlusses im Stadtrat an Oberbürgermeister Christian Ude und kritisierte die vom Bezirksausschuss (BA) mit einer Stimme Mehrheit beschlossene und vom Verkehrsgutachter vorgeschlagene »bestenfalls zweitbeste Lösung«. Und: »Wir sind fest entschlossen, Normenkontrollklage gegen den Satzungsbeschluss zu erheben, sollte es bei dem ursprünglichen Entwurf bleiben.«

Rechtsanwalt Schramm schreibt: »Da wir eine gerichtliche Auseinandersetzung aber – vermutlich ebenso wie die Stadt – vermeiden wollen, wenden wir uns nochmals an Sie, um nach Möglichkeit die ›Kuh vom Eis‹ zu bekommen, bevor endgültig Tatsachen geschaffen wurden.« Die Initiative befürchtet nämlich, »dass trotz der jetzt auf dem Tisch liegenden Fakten die ›Trägheit des Systems‹ Oberhand gewinnt und der Planentwurf unverändert zur Abstimmung gelangt, obwohl dieser Entwurf die vermuteten Verkehrs- und Lärmprobleme an der Cosimastraße nicht löst und damit unser Wohnviertel belastet, ohne dass andernorts eine Entlastung stattfindet.«

»Unser Wohngebiet« – das ist die Grimmeisen-Siedlung, irreführend zumeist als Wagner-Viertel bezeichnet, westlich des Planungsgebiets. Laut Schramm hat sich das »Planungsreferat die vom BA favorisierte Lösung zu eigen gemacht«, den so genannten Planfall H (Hauptmerkmal Einbahnstraßenregelung), die verglichen mit dem Planfall I (Hauptmerkmal Durchfahrtssperre) »keinerlei messbare Verbesserungen an der Cosimastraße oder an anderen Stellen mit sich bringt. Dagegen steigen die Belastungen für die Anwohner in unserer Siedlung deutlich.« Schramm betonte aber auch, dass die Initiative nicht gegen Wohnungsbau in der Nachbarschaft ist. In dem Brief heißt es außerdem: »Unser Verein hat zudem einen eigenen Sachverständigen eingeschaltet, der ›Planfall I‹ auch unter anderen Gesichtspunkten für die deutlich bessere Lösung hält.« Im Fazit steht der Wunsch nach einer »sachgerechten Lösung, bevor der Streit bei Gericht eskaliert und sich das Bauvorhaben dadurch insgesamt verzögert.« In der Anlage zum Offenen Brief gibt es dazu von einer Kanzlei eine 23-seitige »Eingabe im Namen von drei Anwohnern, stellvertretend für den Verein«. hgb

Artikel vom 13.11.2012
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