Suedost-Kurier B

2 www.wochenanzeiger.de Aktuelles Gebäude mit Geschichte Die ehemalige McGraw-Kaserne der US-Armee ist seit 1992 Dienstgebäude von Polizei und Staatlichem Bauamt. Archivbild: hw Gedenken in Giesing Polizei eröffnet Erinnerungsort für Francis X. McGraw und war dadurch Schauplatz entscheidender politischer Weichenstellungen. Ein besonderer Höhepunkt des Festaktes war die Enthüllung einer historischen Fotografie, die von der Historikerin Karin Pohl entdeckt worden war. Das Bild dokumentiert ein Treffen vom 7. Oktober 1946 zwischen dem damaligen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner, dem Direktor der Militärregierung, General Walter J. Muller, sowie diversen US-Journalisten im Raum 1054 – genau dort, wo nun 80 Jahre später auch der Festakt stattfand. Bei dem genannten Treffen wurden wesentliche Inhalte der neuen Bayerischen Verfassung vorgestellt, die per Volksentscheid beschlossen wurde und schließlich am 8. Dezember 1946 in Kraft trat. Bedeutung des Standorts gewürdigt In Ansprachen würdigten Staatsminister Joachim Herrmann, Polizeipräsident Thomas Hampel, Münchens Zweite Bürgermeisterin Mona Fuchs sowie Ludwig Hoegner, der Urenkel von Wilhelm Hoegner, die Bedeutung des Standorts für den demokratischen Aufbruch Bayerns. Auch US-Generalkonsul James Miller betonte in einem Grußwort die enge kulturelle und historische Verbundenheit zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland. Im Anschluss an die Zeremonie im Festsaal wurde im Foyer des Gebäudes ein neuer Erinnerungsort für den 1944 im Zweiten Weltkrieg gefallenen Medal-of-Honor-Träger Francis X. McGraw eingeweiht. Die Gebäude an der Tegernseer Landstraße trugen von 1948 bis zur Übergabe an den Freistaat Bayern 1992 den Namen »McGraw Barracks«. Heute sind sie mit über 1000 Polizeibeschäftigen ein wichtiger Standort der Münchner Polizei. »Demokratiegeschichte verpflichtet uns« »Mit dem Festakt schließen sich zwei Erinnerungen zu einer gemeinsamen Geschichte: Die Erinnerung an die Entstehung unserer demokratischen Verfassung vor 80 Jahren und die Erinnerung an die Menschen, die den Weg dorthin ermöglicht haben«, betonte Münchens Polizeipräsident Thomas Hampel: »Denn Demokratiegeschichte ist nicht nur Vergangenheit – sie verpflichtet uns als Polizei heute und in der Zukunft.« Fortsetzung von der Titelseite Buchspenden für Büchermarkt Büchermarkt in Emmaus für das Kirchendach HARLACHING (red) · Kein Platz mehr im Bücherregal? Trübes Herbstwetter und kein Lesestoff im Haus? Im Wechsel zum Emmaus-Jahrmarkt planen die Ehrenamtlichen von der Emmaus-Gemeinde im Herbst wieder den großen Markt für gebrauchte und neue Bücher, um die Sanierung des Kirchendaches zu unterstützen. Der Verkauf findet an folgenden Terminen statt: Samstag, 24. Oktober und Sonntag, 25. Oktober, jeweils von 11 bis 17 Uhr sowie von Montag, 26. bis Donnerstag, 29. Oktober, jeweils von 18 bis 20 Uhr und abschließend am Freitag, 30. Oktober, von 18 bis 22 Uhr. Die Warenannahme erfolgt am Montag, 19. Oktober und Dienstag, 20. Oktober jeweils von 10 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr im Hof der Kirchengemeinde sein. Gerne können sich die Besucher im Anschluss oder zwischendurch in der Cafeteria stärken, die am Wochenende mit Kaffee und Selbstgebackenem für alle Besucher geöffnet hat. »Wir freuen uns also über gut erhaltene Romane, Krimis, Reiseführer, Kinder- und Jugendbücher, Comics, Bildbände und Sachbücher aller Art sowie Ausstellungskataloge. Auch fremdsprachige Bücher finden ihren Käufer. Nicht annehmen können wir diesmal leider CDs, DVDs, Langspielplatten oder VHS-Kassetten sowie Zeitschriftensammlungen, mehrbändige Lexika oder Bertelsmann-Bände«, erklären die Ehrenamtlichen, die den Büchermarkt organisieren. Zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sortieren eine Woche lang die gespendeten Bücher nach Kategorien und alphabetisch, sodass man – fast wie in einer Buchhandlung – gezielt fündig wird und vor allem an den Verkaufstagen sehr gute Beratung durch Bücherbegeisterte erhält. Der Erlös kommt der Sanierung des Kirchendaches zugute. Im Rahmen des Büchermarktes veranstalten die Organisatoren in der Reihe »Kultur in Emmaus« am Sonntag, 25. Oktober um 19 Uhr zum zweiten Mal eine »Lesung aus verbrannten Büchern«. Jede Menge Lesestoff wartet auf die Besucher des Büchermarktes in der Emmauskirche. Foto: Alexandra Syring Geld im Kochtopf HARLACHING(red) · Am Montag, 12. Oktober, wurde eine über 80-Jährige telefonisch von bislang unbekannten Tätern kontaktiert. Einer der Anrufer gab sich als Polizeibeamter aus und teilte der Seniorin mit, dass es in ihrer Nachbarschaft zu einem Einbruch gekommen sei. Deshalb müssten nun das Bargeld und die Wertgegenstände der Frau überprüft werden. Im weiteren Verlauf gab sich ein weiterer Anrufer als Staatsanwalt aus. Die über 80-Jährige begab sich daraufhin zu ihrer Bank und hob dort mehrere tausend Euro ab. Gemäß der Anweisung der Täter legte sie das Bargeld anschließend in einen Kochtopf und stellte diesen vor ihre Wohnungstür. Ein bislang unbekannter Abholer nahm den Kochtopf wenig später an sich. Zu einem persönlichen Kontakt zwischen der über 80-Jährigen und dem Abholer kam es dabei nicht. Kurze Zeit später schöpfte die über 80-Jährige Verdacht und verständigte den Polizeinotruf 110. Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung erbrachte keine neuen Erkenntnisse zu den Tätern. Meisterbetrieb seit über 60 Jahren Rathausplatz 7a · 85579 Neubiberg Tel. 089/ 601 06 36 · Fax 601 23 24 info@dachdeckerei-hepting.de www.dachdeckerei-hepting.de MARTIN KLIMESCH FA f. Miet- u. Wohnungseigentumsrecht Erbrecht · Verwaltungsrecht · Baurecht Ismaninger Straße 52 · 81675 München T. (089) 472555 · Fax (089) 4703538 Leibrente Frage: Meine Eltern haben im Jahre 2002 den Hof sowie mehrere Immobilien im Wege vorweggenommener Erbfolge auf mich übertragen gegen Zahlung einer Leibrente. Nun sind sie verstorben und mein Bruder macht wegen der zu Lebzeiten verschenkten Immobilien 3ÁLFKWWHLOVHUJlQ]XQJVDQVSUFKH gegen mich geltend – zurecht? Antwort: Nein! Zwar lösen die verschenkten Immobilien JUXQGVlW]OLFK 3ÁLFKWWHLOVHUJlQzungsansprüche gem. § 2325 Abs. 1 BGB aus. Allerdings ist die -DKUHV )ULVW des § 2325 Abs. 3 BGB (»Abschmelzung«) zu beachten, deren Fristenlauf – anders als bei 1LH‰EUDXFK XQG JJI :RKQXQJVUHFKW ² GXUFK GLH 9HUHLQEDUXQJ HLQHU Leibrente nicht gehindert wird, vgl. BGH, ZEV 2026, 593. Rechtsanwalt Martin Klimesch FOCUS Top Anwalt Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Kanzlei Klimesch & Kollegen. KLIMESCH HAT RECHT Mit Rechtsanwalt Martin Klimesch Handwerksbetrieb Bauer Aus Liebe zum Handwerk! Sanieren - erhalten - erneuern Wir führen folgende Arbeiten aus: Treppen-, Blk.-, Garagen-, Terrassen-Sanierung, Abdichtg. System, fugenlose Steinteppich-Verlegung. Rufen Sie unverbindlich an und wir beraten Sie gerne vor Ort. Telefon 08 21 / 20 92 16 27 Mobil 01 74 / 8 01 96 41 E-Mail: FTBauer@outlook.de Seit 1995

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