Veröffentlicht am 05.08.2008 14:12

Das Eigenheim im Trennungsfall


Von SR

(bs) – Dieser Fall ist ein Klassiker und passiert immer wieder aufs Neue: Zwei Jungverliebte bekommen von ihren Eltern zur Gründung des eigenen Hausstandes eine kräftige Finanzspritze fürs Eigenheim. Dabei schießen die Brauteltern in spé einen deutlich höheren Betrag zu als die Eltern des Bräutigams (oder umgekehrt), trotzdem werden beide Kinder zu gleichen Teilen als Eigentümer der Immobilie eingetragen.

Auf Glück gebaut

Genau das aber kann nun unter Umständen ein ganz entscheidender Fehler sein, denn es wird davon ausgegangen, dass der (baldige) Schwiegersohn in den folgenden Jahren einen Großteil der Schuldentilgung übernimmt. Spätestens wenn die ersehnten Enkel kommen, soll er als Alleinverdiener seinen Anteil quasi verspätet einbringen, so der heimliche Gedanke.

Das Glück zerbricht

Doch dann passiert, das, woran man im Überschwang nicht glauben wollte: Die Beziehung geht in die Brüche, aus dem Schwiegersohn wird nichts. Im Gegenteil: Der unverschämte Kerl verschwindet mit einer anderen und fordert die Hälfte des Immobilienwerts, wo er noch nicht einmal 20 Prozent dazu beigesteuert hat.

Teure Gutachten

Nun beginnt eine endlose gegenseitige Aufrechnung von eingebrachtem Kapital, über die Jahre erbrachter Eigenleistungen und bereits getilgter Schulden. Gutachter werden bemüht, einmal um den Streitwert niedrig zu halten (für die Brauteltern), das andere Mal, um ihn nach oben zu treiben.

Lieber zum Notar

Jetzt wird der Eingangsfehler klar: Wer auf eine bestimmte Zukunft baut, muss sich auch mit dem Fall auseinandersetzen, dass sie nicht eintritt. Ein ehrlicher Vertrag vor einem Notar, der den Eigenkapitaleinsatz genauso berücksichtigt wie spätere Leistungen zur Finanzierung hätte hier geholfen, wenigstens den Ärger ums Geld zu vermeiden.

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