Während des Blitzmarathons von Mittwoch, 3. April, 6 Uhr, bis Donnerstag, 4. April, 6 Uhr, wurden von der Münchner Polizei an 62 Kontrollstellen insgesamt 877 Geschwindigkeitsverstöße beanstandet. Im Vorjahr waren es nur 794 gewesen.
Trotz der intensiven öffentlichen Ankündigung mit Bekanntgabe aller Kontrollstellen, wurde dennoch in vielen Fällen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Am Mittwochvormittag wurde ein 40-jähriger Pkw-Fahrer mit seinem Mercedes in der Ständlerstraße mit 120 km/h, anstelle der dort zulässigen 60 km/h, gemessen. Den Fahrer erwarten nun ein Bußgeld von 280 Euro, zwei Punkte im Fahrzeugzentralregister und zwei Monate Fahrverbot.
Neben den Geschwindigkeitsverstößen wurden auch weitere 146 sonstige Verkehrsverstöße festgestellt. Die betreffenden Fahrzeugführer mussten unter anderem wegen nichtangelegtem Sicherheitsgurt oder der Benutzung eines Mobiltelefons beanstandet werden. Ein weiterer Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Er wurde wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Zwei weitere Kraftfahrer führten ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen. Sie wurden wegen Drogen am Steuer angezeigt.
Die Münchner Polizei wird weiterhin die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen überwachen, denn jede Geschwindigkeitsbeschränkung dient der Verkehrssicherheit: Überhöhte Geschwindigkeit ist nach wie vor die häufigste Ursache bei tödlichen Unfällen.