Eine Streuobstwiese für den neuen Parkplatz, ein Gehölzsaum für eine Maschinenhalle unvermeidbare Schäden an Natur und Landschaft durch Baumaßnahmen und sonstige Eingriffe müssen nach den gesetzlichen Regelungen soweit wie möglich wieder ausgeglichen werden.
und in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ebersberg jetzt ein Konzept zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen. »Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sorgen für einen Interessensausgleich zwischen der notwendigen Inanspruchnahme von Flächen und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Damit Schäden an der Natur durch Eingriffe wie etwa Bauvorhaben wiedergutgemacht werden, müssen die Maßnahmen vom Verursacher aber auch richtig umgesetzt werden.
Das Konto darf nicht nur auf dem Papier ausgeglichen sein, die Maßnahmen müssen in der Natur auch ihre Wirkung entfalten«, erläuterte Claus Kumutat, Präsident des LfU, anlässlich des Projektstarts. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist für die Kontrolle der Umsetzung nicht die untere Naturschutzbehörde zuständig, sondern die Behörde, die den Eingriff genehmigt hat. »Die zuständigen Behörden müssen in der Lage sein, die Umsetzung mit vertretbarem Aufwand überprüfen zu können.
In der Praxis stellen wir fest, dass die Kontrolle für die Genehmigungsbehörden wie beispielsweise die Baubehörden oder auch die Gemeinden nicht immer einfach ist. Wir freuen uns, dass der Landkreis Ebersberg als Modellregion dazu beitragen kann, die Verfahren bayernweit zu vereinfachen«, betonte Landrat Robert Niedergesäß.