Autokäufe werden heute zum Teil über große Entfernungen abgewickelt. Aber welche Möglichkeit gibt es, mit einem stillgelegten Fahrzeug eine Probefahrt zu machen oder es vom Kaufort zum Wohnort zu überführen?
Die Lösung lautet: Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Wie das funktioniert, welche Vorteile es hat und auf was man achten sollte, darüber informiert ADAC Experte Thomas Schwarz.
Was sind Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen (hat zum 1.5.1998 das Rote Kennzeichen abgelöst) wird zur einmaligen Verwendung für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten - für ein nicht zugelassenes Fahrzeug ausgegeben. Die Kennzeichen sind allerdings nicht von einem auf ein anderes Fahrzeug übertragbar.
Wie lange sind sie gültig und woran erkennt man sie?
Diese Kennzeichen sind fünf Tage gültig. Am rechten Rand wird auf einem gelben Hintergrund das Datum hervorgehoben, an dem das Kurzzeitkennzeichen ausläuft. Bei dieser Kombination handelt es sich um drei Zahlenpaare, die von oben nach unten gelesen für den Tag, Monat und das Jahr stehen. Ist das Kennzeichen abgelaufen, darf das Fahrzeug weder betrieben noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Ist eine Kurzzulassung auch zulässig, wenn man nur ein paar Tage im Jahr Cabrio oder Motorrad fahren will?
Nein. Diese Kennzeichen sind ausdrücklich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten vorgesehen.
Was benötigt man für die Anmeldung?
Das Kurzzeitkennzeichen kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland, unabhängig vom Wohnsitz des Kennzeicheninhabers, beantragt werden. Wer zum Beispiel ein stillgelegtes Fahrzeug aus Hamburg kaufen und überführen möchte, kann die Kurzzeitkennzeichen auch in Hamburg beantragen. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens benötigt man eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), die man bei seiner Versicherung vorab beantragen muss, und den Personalausweis oder Reisepass.
Ist damit auch eine PKW-Überführung ins Ausland möglich?
Das von einer deutschen Zulassungsstelle ausgegebene Kurzzeitkennzeichen entspricht zwar den internationalen Vorschriften, aber der rote Fahrzeugschein, der mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, muss von den ausländischen Behörden nicht akzeptiert werden.