Veröffentlicht am 29.05.2017 14:11

„Die Tätigkeit des Altenpflegers aufwerten”


Von red
Bundestagskandidat Stephan Pilsinger (links) mit MdB Georg Nüßlein (Mitte) und Prof. Alexander Ehlers, der ebenfalls für den Bundestag kandidiert. (Foto: pi)
Bundestagskandidat Stephan Pilsinger (links) mit MdB Georg Nüßlein (Mitte) und Prof. Alexander Ehlers, der ebenfalls für den Bundestag kandidiert. (Foto: pi)
Bundestagskandidat Stephan Pilsinger (links) mit MdB Georg Nüßlein (Mitte) und Prof. Alexander Ehlers, der ebenfalls für den Bundestag kandidiert. (Foto: pi)
Bundestagskandidat Stephan Pilsinger (links) mit MdB Georg Nüßlein (Mitte) und Prof. Alexander Ehlers, der ebenfalls für den Bundestag kandidiert. (Foto: pi)
Bundestagskandidat Stephan Pilsinger (links) mit MdB Georg Nüßlein (Mitte) und Prof. Alexander Ehlers, der ebenfalls für den Bundestag kandidiert. (Foto: pi)

Rund 2,8 Millionen Menschen nehmen gegenwärtig die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch. 2 Millionen davon zu Hause, knapp 800.000 in Heimen vollstationär. Die Anzahl Pflegebedürftiger steigt in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich auf rund 3,5 Millionen - ein erheblicher Anteil der Gesamtbevölkerung, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Bevölkerung insgesamt schrumpft. Wie also verhindern wir den Pflegenotstand? Beim Frühschoppen mit dem stv. Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Georg Nüßlein, suchte der Bundestagskandidat der CSU im Münchner Westen, Stephan Pilsinger, Antworten.

„Als Arzt sind mir insbesondere Themen aus dem Bereich Gesundheit und der Pflege wichtig”, so Pilsinger, „gerade dieses Thema betrifft irgendwann fast jeden, ob aktiv oder passiv.” In der Öffentlichkeit sei das Thema dennoch zu wenig präsent.

Drei Gesetze für die Pflege

Drei Pflegestärkungsgesetze hat die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD innerhalb dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Für Nüßlein ein Beleg dafür, welchen Stellenwert die Pflege für die Bundesregierung habe. Hier gehe es um eine schwierige Lebensphase für die Menschen, die Pflege benötigen, und ihre Angehörigen. Die Pflegestärkungsgesetze sollen es Pflegebedürftigen erleichtern, so lange wie möglich zu Hause in gewohnter Umgebung lebe zu können.

In den drei Stufen der Reform wurden zum einen die Pflegeleistungen verbessert. Durch die leichte Erhöhung der Beiträge war es möglich, einen neu aufgelegten Vorsorgefonds zu finanzieren. Mit den Rücklagen wird dafür gesorgt, dass die Beiträge stabil bleiben – auch dann, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in das Pflegealter kommen, erläuterte Nüßlein. Im zweiten Schritt wurden die Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt, damit die Hilfe punktgenauer ankommt. Die Ursache einer Pflegebedürftigkeit – also körperliche oder geistige Beeinträchtigung – spielt keine Rolle mehr. Im dritten Gesetz wurden die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen ausgeweitet. Sie können vor Ort zu einer guten Versorgung Pflegebedürftiger beitragen.

Das Ziel: mehr Pflegekräfte

„Alle Leistungsverbesserungen kommen nur dann bei den pflegebedürftigen Menschen an, wenn wir genügend motiviertes und qualifiziertes Personal für die Pflege vor Ort haben”, unterstrich Nüßlein. Deshalb sei der nächste Schritt zur weiteren Stärkung der Pflege geplant. Das Ziel sei eine Reform der Pflegeberufe, die die Dreiteilung von Altenpfleger, Krankenpfleger und Kinderkrankenpfleger beendet und die Ausbildung generalisiert. Dies würde insbesondere die Tätigkeit des Altenpflegers aufwerten. Das Ziel: mehr Pflegekräfte.

„Das Thema Pflege wird ein zentrales Anliegen bleiben”, fasste Pilsinger zusammen, „ich bleibe dabei: Wie entwickelt eine Gesellschaft ist, erkennt man daran, wie sie mit den Schwachen und Alten umgeht.”

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