Veröffentlicht am 09.05.2016 15:40

Diskriminierung rechtfertigt Entschädigung

Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sprach einer Arbeitnehmerin außerdem auch noch eine Entschädigung zu. (Foto: Petra Bork/ pixelio.de)
Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sprach einer Arbeitnehmerin außerdem auch noch eine Entschädigung zu. (Foto: Petra Bork/ pixelio.de)
Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sprach einer Arbeitnehmerin außerdem auch noch eine Entschädigung zu. (Foto: Petra Bork/ pixelio.de)
Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sprach einer Arbeitnehmerin außerdem auch noch eine Entschädigung zu. (Foto: Petra Bork/ pixelio.de)
Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sprach einer Arbeitnehmerin außerdem auch noch eine Entschädigung zu. (Foto: Petra Bork/ pixelio.de)

Verdient eine Angestellte aufgrund ihres Geschlechts für dieselbe Arbeit weniger als ihre männliche Kollegen, so hat sie Anspruch auf eine Entschädigung. So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 4 Sa 12/14).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline ( www.deutsche-anwaltshotline.de ) berichtet, arbeitete eine 56-jährige Angestellte in der Produktion einer Schuhfabrik. Bei einer Betriebsversammlung kam ans Licht, dass die angestellten Frauen für die gleiche Arbeit weniger verdienten. Über einen Zeitraum von drei Jahren häufte sich so eine Differenz von durchschnittlich 11.000 Euro an. Damit war die Mitarbeiterin nicht einverstanden. Sie wollte von der Firma die Differenz erstattet bekommen und dazu noch eine Entschädigung erhalten.

Ihr Arbeitgeber sah die Sache aber anders. Es sei betriebsintern stets offen kommuniziert worden, dass weibliche Arbeiterinnen weniger Geld erhalten. Das sei nicht ganz so schlimm wie eine heimliche Diskriminierung. Der Fall ging schließlich vor Gericht.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab der Angestellten recht und bestätigte auch das Urteil der Vorinstanz. Dabei bezifferte das Gericht die Entschädigung auf 6.000 Euro – wegen der langen und schweren Ungleichbehandlung. Es liege auf der Hand, dass der einzige Grund für den Verdienstunterschied das Geschlecht ist. „Dabei handelt es sich um eine offensichtliche Diskriminierung der angestellten Frauen“, erklärt Rechtsanwältin Christina Bethke. Der Betrieb muss der Angestellten also den Differenzbetrag erstatten. Dass der unterschiedliche Lohn angeblich offen kommuniziert wurde, entlaste den Arbeitgeber dabei nicht, so das Gericht.

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