Die Hundehaltung in der Gemeinde wird teurer. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Erhöhung der Hundesteuer von 40 auf 60 Euro jährlich beschlossen. Die neue Satzung der Hundesteuer tritt am 1. April in Kraft. Rund 700 Hunde sind derzeit in Karlsfeld gemeldet. Die Gemeinde kann durch die Steuererhöhung im laufenden Jahr mit Mehreinnahmen von knapp 13.500 Euro rechnen.
Mit der neuen Satzung ergeben sich für Hundehalter zahlreiche Änderungen. Für Hunde, die aus dem Tierheim Dachau übernommen wurden und die seit mindestens einem Jahr im Haushalt leben, gilt eine einmalige Steuerbefreiung, die auf Antrag gewährt wird. Dieser Vorschlag von Gemeinderat Adrian Heim (Bündnis für Karlsfeld) wurde übernommen. Für Kampfhunde, die mit 600 Euro im Jahr besteuert werden, gibt es in der Regel keine Ermäßigung. Außer sie kommen aus dem Tierheim Dachau und der Halter kann eine Bescheinigung des Ordnungsamtes Karlsfeld vorlegen, die ausweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
Wer seinen Hund neu in der Gemeinde anmeldet, muss zehn Euro zahlen. Dies war bisher kostenfrei. Zudem wurden auch die Ab- und Anmeldefristen neu definiert. Hundehalter sind verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beziehungsweise nach Zuzug bei der Gemeinde Karlsfeld unter Angabe der geforderten Daten anzumelden. Auf Verlangen sind Dokumente über den Beginn der Hundehaltung vorzulegen. Grundsätzlich steuerpflichtig ist übrigens jeder Hund, der älter als vier Monate ist. Auch beim Abmelden des Tieres gilt die zweiwöchige Frist. In diesem Fall muss die Steuermarke abgegeben werden. Auch hier gibt es eine Änderung, denn die Steuermarke ist zukünftig Eigentum der Gemeinde. Sollte die Abmeldung ohne Abgabe der gültigen Marke erfolgen, werden 30 Euro Abmeldegebühr fällig. Bei Verlust oder Beschädigung wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen eine Gebühr von zehn Euro ausgehändigt. Die Marke muss außerhalb der Wohnung, des Hauses beziehungsweise des Gartens sichtbar getragen werden. Bei Ordnungswidrigkeiten wird neuerdings auch ein Bußgeld verhängt.