Flüchtlingsunterkunft und Beherbergungsbetrieb sorgen für Diskussion im Bezirksausschuss 23

Wo jetzt Sonnenblumen blühen, könnte ein Beherbergungsstätte für Wohnungslose sowie eine Lagerhalle entstehen. (Foto: bb)
Wo jetzt Sonnenblumen blühen, könnte ein Beherbergungsstätte für Wohnungslose sowie eine Lagerhalle entstehen. (Foto: bb)
Wo jetzt Sonnenblumen blühen, könnte ein Beherbergungsstätte für Wohnungslose sowie eine Lagerhalle entstehen. (Foto: bb)
Wo jetzt Sonnenblumen blühen, könnte ein Beherbergungsstätte für Wohnungslose sowie eine Lagerhalle entstehen. (Foto: bb)
Wo jetzt Sonnenblumen blühen, könnte ein Beherbergungsstätte für Wohnungslose sowie eine Lagerhalle entstehen. (Foto: bb)

Die jetzt vorgelegten Pläne für die Flüchtlingsunterkunft auf der Wiese an der Servetstraße sowie der Bauantrag für eine Beherbergungsstätte für Wohnungslose und eine Lagerhalle auf dem Grundstück an der Eversbuschstraße 198 sorgten in der letzten Sitzung des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing für rege Diskussion. Das Stadtteilgremium hatte Vertreter von Baureferat und Lokalbaukommission eingeladen, um seine Bedenken direkt ansprechen zu können.

Zu lang, zu wuchtig und unbefristet

So äußerten sich die Mitglieder des Bezirksausschusses, die das Vorhaben bisher stets mitgetragen haben, bezüglich der Länge und Höhe der an der Servetstraße geplanten zwei Baukörper, die miteinander verbunden sind, durchwegs negativ. Es geht um eine Gebäudelänge von ca. 43 Metern und drei Geschosse statt der bisher angedachten zweigeschossigen Bauweise. Ein Fremdkörper, der sich in keiner Weise eingliedere, zu wuchtig und Riesenriegel, hieß es von Seiten des BA.

Auch die Tatsache, dass die Befristung der Gebäude auf fünf bis zehn Jahre, wie ursprünglich zugesagt, im Bauantrag nicht verankert sei und die Laufzeit vom Stadtrat damit immer wieder verlängert werden kann, stieß auf großen Unmut. Beide Tatsachen könne und wolle man den Anwohnern nicht zumuten, lautete der Tenor.

„Das geht einfach nicht!”

BA-Chef Pascal Fuckerieder sprach von einer „Salamitaktik” und erinnerte an die bisherige Zusage der Stadt, dass spätestens nach zehn Jahren abgebaut und die Grünfläche wieder hergestellt werden solle. Sie fühle sich hintergangen, betonte Doris Quinten (ÖDP). „Das geht einfach nicht!” Auch Florian Wimmer (CSU) machte deutlich, dass man diese Entwicklung nicht mehr mittragen und sich dafür „durchs Dorf treiben lassen” wolle.

„Sie führen den Bezirksausschuss hinters Licht”, brachte Fritz Schneller (SPD) die Meinung des Gremiums auf den Punkt. Und Falk Lamkewitz erklärte, dass man ohne eine Befristung und entsprechende architektonische Anpassungen nicht zustimmen könne. „So nicht!”, konstatierte Annette Voß (SPD) und sprach sich ebenfalls für eine Überarbeitung aus. Die Haltung des Bezirksausschusses spiegelt sich in der aktuellen Stellungnahme wider, die das Stadtteilgremium zum Bauantrag ausgearbeitet hat.

Kein Ersatzstandort

Ungute Gefühle erzeugt beim Bezirksausschuss auch der Bauantrag an der Eversbuschstraße 198. Das Grundstück sei von der Bürgerinitiative „Allach Living” als Alternativstandort für die Geflüchtetenunterkunft vorgeschlagen worden. Damals hieß es von Seiten der Stadt, eine Bebauung sei nicht möglich, kritisierte Pascal Fuckerieder. Die Vernetzungsfunktion der Grünflächen würde dadurch gestört. Um so erstaunlicher sei, dass jetzt nicht nur ein Beherbergungsbetrieb, sondern auch eine Lagerhalle - ebenfalls ein langer Riegel - dort geplant sei.

Anna Gänsbacher, Teamleiterin bei der Lokalbaukommission (LBK), berichtete, dass der private Bauherr durch eine Klage Recht bekommen habe, das Bauvorhaben zu verwirklichen. „Dies ist der zweite Antrag, weil der erste nicht genehmigungsfähig war. Er ist noch in Prüfung”, erklärte sie. Eine Flüchtlingsunterkunft würde man dort aber immer noch nicht genehmigen, da es sich um ein Gewerbegebiet handle. Bei einem Hotel sei im Gegensatz dazu keine dauerhafte Unterbringung vorgesehen.

Stefanie Martin (CSU) wies auf das nahegelegene denkmalgeschützte Ensemble hin und schlug vor, in einer Stellungnahme darauf hinzuweisen, dass dieses durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfe.

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