Sie sind laut, sie sind zahlreich und wer kein Herz für die schwarzfiedrigen Gesellen hat, den können die Krähen auch richtig stören. Im Bezirksausschuss 22 sprach die CSU-Fraktion in einem Antrag gar von einer „Krähenplage“. In den letzten Jahren haben sich die Rabenvögel in den großen Bäumen in der Wiesentfelser Straße am Westrand von Neuaubing und im Übergang zu Freiham häuslich niedergelassen. Mit „störenden Auswirkungen“, wie die CSU kritisiert: „So werden die Mülleimer zerrupft, Balkone und Bänke eingenommen und verschmutzt. Im Baustellenbereich von Freiham werden Plastikverpackungen aufgerissen. Außerdem entfalten die Krähen große Lautstärken durch ihre Rufe“. Um die Belastungen und die Kolonien einschätzen zu konnen, soll ein Krähenmonitoring durchgeführt werden, das die Landeshauptstadt München beauftragen soll. Die Auswirkungen der Vögel auf die umliegenden Wohnungen und den öffentlichen Bereich sollen dann dem Bezirksausschuss vorgelegt werden. Außerdem sollen Maßnahmen gefunden werden, wie auf die Krähenkolonien reagiert werden kann. „Das Ziel muss eine für die Anwohner verträgliche Anzahl und Belastung durch die Krähen sein“, heißt es in dem Antrag. Ein paar Ideen gibt es schon wie Geburtenkontrolle bei den Tieren oder eine Umsiedlung an einen Alternativ-Standort. „Nichts zu tun und darauf zu hoffen, dass sich die Population auf einem verträglichen Niveau einpendelt, wäre ein schlechtes Zeichen“, so Sebastian Kriesel, Manfred Spannagl und Christian Stockmann, die den Antrag unterschrieben haben. Allerdings ist es nicht so einfach, den Krähen Herr zu werden. Vergrämungsmaßnahmen in anderen Kommunen haben das Problem meist nur verlagert beziehungsweise sogar verschlimmert, wenn sich beispielsweise aus einer Krähenkolonie durch eine Vertreibung viele Splitterkolonien gebildet hatten. Außerdem sind die Vögel intelligent. Von Vogelscheuchen und Co. lassen sie sich nicht beeindrucken. Saatkrähen stehen darüber hinaus unter Naturschutz. Alle Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Kolonien führen, müssten erst genehmigt werden, wenn sie nicht bereits von vornherein verboten sind wie das Abschießen.