Das städt. Mobilitätsreferat hat im Februar Tempo 30 in der Eversbuschstraße (zwischen der Allacher und Ludwigsfelder Straße) sowie die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung an der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung nördlich der Ludwigsfelder Straße angeordnet. Zusammen mit der südlich der Allacher Straße bereits seit 1987 vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt damit in der Eversbuschstraße eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen der Von-Kahr-Straße und dem Ende des Allacher Ortskerns auf Höhe des Anwesens Eversbuschstraße 194.
Dagegen bestehe auf dem von lockerer, hauptsächlich gewerblicher Bebauung geprägten Abschnitt zwischen dem Anwesen Eversbuschstraße 194 und der Otto-Warburg-Straße kein Grund für die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung, erläuterte Mobilitätsreferent Georg Dunkel. Der von ödp / FW im Stadtrat eingebrachte Antrag, in der Eversbuschstraße durchgehend Tempo 30 einzuführen, wurde daher abgelehnt.