Veröffentlicht am 26.08.2021 11:13

Uferzonen sollen ungenutzt bleiben

Der Hüllgraben im Münchner Osten. (Foto: WWA München)
Der Hüllgraben im Münchner Osten. (Foto: WWA München)
Der Hüllgraben im Münchner Osten. (Foto: WWA München)
Der Hüllgraben im Münchner Osten. (Foto: WWA München)
Der Hüllgraben im Münchner Osten. (Foto: WWA München)

Seit August 2019 müssen in Bayern Gewässerrandstreifen eingehalten werden. Jetzt ist die Kartierung der Gewässer in der Landeshauptstadt sowie im Landkreis München abgeschlossen. Die Gewässer wurden vor Ort individuell begutachtet und anhand einheitlicher Kriterien eingestuft. Wichtig ist, dass die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen bereits heute besteht. Jeder betroffene Landwirt muss an eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern einen Gewässerrandstreifen einhalten. Dort ist dann die Nutzung für den Acker- und Gartenbau verboten.

216 Kilometer in der Stadt überprüft

An künstlichen Gewässern sowie an Verrohrungen, Straßenseitengräben, die Bestandteile der Straße sind, und an „grünen Gräben“ mit eindeutigem Grasbewuchs sind hingegen keine Gewässerrandstreifen erforderlich. Das Wasserwirtschaftsamt München hat in der Stadt München Gewässer in einer Länge von ca. 216 km vor Ort überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass an ca. 62 % ein Gewässerrandstreifen nach dem Volksbegehren notwendig ist.

Etwas anders sieht die statistische Verteilung im Landkreis München aus. Hier gibt es v.a. nördlich des Ismaninger Speichersee viele künstliche Entwässerungsgräben, die nach dem bayrischen Naturschutzgesetz nicht randstreifenpflichtig sind. Das Ergebnis zeigt, dass bei insgesamt rund 360 Gewässerkilometern ca. die Hälfte einen Randstreifen benötigen, die andere Hälfte nicht.

Klarheit für Anrainer

Die Bewirtschafter ufernaher Grundstücke erhalten mit der Veröffentlichung der Karten nun Klarheit und Planungssicherheit. An den dargestellten Gewässern muss ein Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens fünf Metern eingehalten werden. An den großen natürlichen Gewässern, den Gewässern 1. und 2. Ordnung wie z. B. der Würm, sind es auf staatlichen Grundstücken zehn Meter.

Sechs Wochen Zeit für Rückmeldungen

Die Begehungen vor Ort haben gezeigt, dass die Randstreifen zum allergrößten Teil bereits von den Flächenbewirtschaftern angelegt wurden. Die Ergebnisse wurden jetzt in übersichtlichen Karten aufbereitet. Sie werden ab Montag, 6. September, auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamts München veröffentlicht (www.wwa-m.bayern.de). Betroffene Grundstückseigentümer haben dann sechs Wochen Zeit, um Rückmeldung an das Wasserwirtschaftsamt zu geben. Strittige Gewässerabschnitte werden im Anschluss gemeinsam erörtert. Danach wird die finale Kulisse an das Landesamt für Umwelt übergeben. Dieses veröffentlicht sie zum 1. Juli 2022 im Umwelt-Atlas Bayern (www.umweltatlas.bayern.de).

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