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Veröffentlicht am 17.05.2021 11:59

Durchfahrt bleibt verboten


Von Beatrix Köber
Nur Busse und Taxis dürfen durch den „Stöpsel“ in der Trappentreustraße fahren. Roller, auch jene die unter 60 Kilometer pro Stunde fahren, dürfen hier nicht durch. (Foto: kö)
Nur Busse und Taxis dürfen durch den „Stöpsel“ in der Trappentreustraße fahren. Roller, auch jene die unter 60 Kilometer pro Stunde fahren, dürfen hier nicht durch. (Foto: kö)
Nur Busse und Taxis dürfen durch den „Stöpsel“ in der Trappentreustraße fahren. Roller, auch jene die unter 60 Kilometer pro Stunde fahren, dürfen hier nicht durch. (Foto: kö)
Nur Busse und Taxis dürfen durch den „Stöpsel“ in der Trappentreustraße fahren. Roller, auch jene die unter 60 Kilometer pro Stunde fahren, dürfen hier nicht durch. (Foto: kö)
Nur Busse und Taxis dürfen durch den „Stöpsel“ in der Trappentreustraße fahren. Roller, auch jene die unter 60 Kilometer pro Stunde fahren, dürfen hier nicht durch. (Foto: kö)

Mofas und Mopeds dürfen auch künftig nicht durch den Stöpsel fahren, das entschied der Bezirksausschuss (BA) Schwanthalerhöhe. Aktuell gilt, dass die Durchfahrt der Trappentreustraße auf Höhe Gollierstraße für Autos, Lieferfahrzeuge und auch alle andere motorisierten Gefährt untersagt ist. Lediglich Busse und Taxis dürfen durchs Nadelöhr fahren. Ein Stadtteilbewohner hatte kürzlich im Rahmen der öffentlichen BA-Sitzung beantragt, dass diese Ausnahme künftig auch für Roller gelten solle. Denn während etwa Motorräder den Trappentreutunnel nutzen können, um weiter auf dem Ring zu fahren, ist dieser Weg den Rollern versperrt, da der Tunnel als Kraftfahrtstraße beschildert ist, die von Kleinfahrzeugen nicht befahren werden darf. „Daraus folgt, dass alle Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 61 Kilometer pro Stunde den Tunnel nicht nutzen können“, argumentiert der Rollerfahrer. „Und wenn sie dem Ring folgen wollen, gezwungenermaßen als kürzesten Weg die Trappentreustraße oberirdisch lang fahren müssen.“ Da aber am Stöpsel Durchfahrtsverbot herrsche, müssten Roller über Umwege im Viertel fahren und verursachten dadurch mehr Verkehr.

„Belästigung durch Verkehr reduzieren“

Kleinfahrzeuge müssen über Schleichwege durchs Viertel kurven, um von Norden nach Süden bzw. von Süden nach Norden zu gelangen. Rund 400 Meter mehr fahren Roller durchs Viertel, so beziffert es der junge Antragsteller, weil sie weder den Stöpsel noch den Trappentreutunnel durchfahren dürfen. „Das widerspricht aber doch eigentlich der Absicht die Belästigungen durch den Verkehr zu reduzieren“, erklärt der Rollerfahrer.

Ursprünglich hatte man den sogenannten Stöpsel, die Straßenverengung an der Bushaltestation „Gollierstraße“, für den motorisierten Verkehr gesperrt, um vor allem den Durchgangsverkehr des Rings aus dem Viertel herauszuhalten. Die Sperrung für Rollerfahrer aufrecht zu erhalten, verursache aber eben gerade mehr Durchgangsverkehr. Durch die längere Fahrstrecke würden mehr Anwohner durch den Lärm der Fahrzeuge gestört werden, als durch die Befahrung der kürzeren Strecke über die Trappentreustraße.

Falls aber der Stöpsel dicht bleiben soll, so wünscht sich der Antragsteller, dass alternativ die Durchfahrt des Trappentreutunnels für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 60 Kilometer pro Stunde ermöglicht werde. „Dies sollte doch sowohl im Interesse der Anwohner, die eine möglichst geringe Belästigung durch den Verkehr möchten, als auch in dem der Rollerfahrer sein, die eine möglichst kurze und schnelle Fahrt haben wollen“, erläutert er.

„Oft missachtet“

Im Bürgergremium ist man über die Öffnung des Stöpsels, wenn sie auch nur für Rollerfahrer gelten soll, geteilter Meinung. Einen Fürsprecher findet der Antragsteller in Severin Beilner (ÖDP): „Vermutlich dürfen Roller auch künftig nicht durch den Tunnel, weil das zu gefährlich wäre. Daher wäre es wohl sinnvoll, die Kleinfahrzeuge durch den Stöpsel zu lassen.“ Gegenargumente kommen unter anderem vom Anja Kaiser (Grüne): „Das Verbotsschild am Stöpsel wird eh schon oft missachtet.“ Eine Ausnahme zu erlauben, würde eine Sogwirkung entwickeln, glaubt sie.

Längst bietet der Stöpsel regelmäßig Anlass zu Bürgerschreiben an den BA, in denen beklagt wird, dass Autofahrer am Stöpsel durchsausen und Fußgängern das Vorrecht beim Überqueren streitig machen. Mit neun zu sechs Stimmen entschied das Bürgergremium letztendlich gegen den Antrag. Damit soll auch in Zukunft am Stöpsel keine Ausnahme für Kleinkraftfahrzeuge gelten.

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