Geht es nach dem Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) dann soll die Stadt München, den Beschluss des Stadtrats von Januar dieses Jahres zur Mietpreis-Minderung in stadteigenen Räumen für Kunst- und Kulturschaffende auch auf das Kreativquartier anwenden. Das betreffe die noch in städtischer Hand befindlichen Flächen, als auch die an die städtische Beteiligungsgesellschaft Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH) übertragenen Flächen. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion hat das Lokalparlament mehrheitlich so beschlossen.
„Die städtischen Töchter sind im Beschluss aufgefordert eine Umsetzung der neuen Konditionen der Stadt auch für ihre Flächen zu prüfen und darzustellen. Wir halten diese Umsetzung insbesondere für den Bereich des Kreativlabors für erforderlich und bitten um eine zeitnahe Rückmeldung wie diese erfolgen kann“, erklärt Willi Wermelt (SPD) in seinem Antrag. Der vom Stadtrat der Landeshauptstadt München getätigte Beschluss zur Mietpreisminderung sei zu begrüßen. „Die explodierenden Mieten in München bedrohen die Existenz vieler KünstlerInnen und Kreativschaffenden. Diese können sich Ateliers oder andere Räume in der Stadt oft nicht mehr leisten.“
Von daher sei die Abkoppelung von privaten Marktmechanismen dringend notwendig und eine weitere Bereitstellung von Räumlichkeiten für die erwähnte Nutzergruppe aus kommunaler Hand dringend geboten, so der Antragsinitiator weiter. „Der Bezirksausschuss hält die Erweiterung des Beschlusses um die für das Kreativquartier zuständige städtische Beteiligungsgesellschaft Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH für dringend notwendig.“ Die MGH sei seit dem 1. Februar 2021 mit der Betreuung des Kreativlabors beauftragt. Das schließe die Grundstücksverwaltung, die Immobilien- und Mieterbetreuung sowie die Weiterentwicklung des Kreativlabors im Auftrag der Stadt ein.
„Erlöse aus sanierten Flächen und vermieteten Gebäuden sind laut Stadtratsbeschluss zur Kostendeckung von notwendigen Sanierungen und zur Substanzerhaltung heranzuziehen. Der aus dem Kommunalreferat stammende nicht verbrauchte Etat zur Sanierung in Höhe von 4,3 Millionen Euro dient weiterhin zur Finanzierung der laufenden Instandsetzungsarbeit, so dass die MGH auf die von ihr geplanten hohen Mieteinnahmen nicht dringend angewiesen erscheint“, betont Willi Wermelt. Zudem gebe es keine Zeitvorgabe für Erlöse. Kredite für notwendige Sanierungen könnten nach seiner Ansicht nach daher über einen langen Zeitraum angelegt und Erlöse damit schrittweise in Anspruch genommen werden.
„Räume und Fläche im Kreativquartier sind vorrangig für den Nutzungsmix Kultur und Soziales zu vermieten. Die städtebauliche Entwicklung des Kreativquartiers und insbesondere des Teilquartiers Labor ist bewusst nicht als abgeschlossene Planung eines zu realisierenden, fiktiven baulichen Zustandes angelegt“, so der Vorsitzende des Unterausschusses Kultur im BA 9 weiter. „Die städtebauliche Strategie sieht vielmehr eine fortlaufende prozessuale Transformation vor, die auf dem Weg vielfältige Spielräume für die Entstehung einer atmosphärischen und programmatischen Vielfalt ermöglichen soll.“
In der Eigendarstellung der MGH heiße es: „Im Teilquartier Kreativlabor wird ein urbaner Nutzungsmix aus Kultur- und Kreativwirtschaft, Kultur, Soziokultur und Wohnen angestrebt.“ Die Entwicklung als Kreativlabor darf aus Sicht von Willi Wermelt nicht aus den Augen verloren werden. „Bestehende Nutzungen sollen behutsam weiterentwickelt werden, eine Vermietung der MSE-Fläche als Gewerbefläche ist nicht gefordert.“ Da die freie Kultur- und Sozialszene jetzt und in der Zukunft einen hohen Wert für die Stadtgesellschaft darstelle, sei eine zukunftsorientierte Handlungsweise unumgänglich. „München braucht auch nach der Pandemie eine lebendige und aktive Kultur- und Sozialszene, denn Kunst, Kultur und Soziales sind der Kitt der Gesellschaft.“