An den Wertstoffinseln in der Hitlstraße bleibt vorerst alles wie gehabt. Dem Vorschlag des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23) nach einer Verlegung der Container beziehungsweise der Einrichtung von Unterflurcontainern hat der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) eine Absage erteilt. Man habe mit der zuständigen Entsorgungsfirma Remondis Kontakt aufgenommen und gebeten zu prüfen, ob alternative Standplätze in der unmittelbaren Umgebung zur Hitlstraße zur Verfügung stehen.
Nach Aussage von Remondis besteht keine Möglichkeit die Behälter an einen anderen Standort zu versetzen, da die Bebauung ausgesprochen eng ist und der vorgegebene Zwölf-Meter Abstand zur nächsten Wohnbebauung in der Regel nicht eingehalten werden kann. Aktuell werde jedoch überprüft, ob eine Erweiterung der Standplätze in der Karl-von-Roth-Straße/Allacher Straße und am Standplatz Manzostraße möglich wäre. Um auch den Bewohnern des 23. Stadtbezirks ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten für ihre Verpackungsabfälle zu geben, müsse man von Seiten der AWM vorerst am Depotcontainer Standplatz Hitlstraße festhalten. Von Seiten der Entsorgungsfirmen wurde jedoch zugesagt, den Leerungs- und Reinigungsturnus an die aktuelle Situation anzupassen. Verschmutzungen, die der Entsorgungsfirma gemeldet werden, werden laut AWM umgehend an die zuständige Reinigungsfirma weitergeleitet. Üblicherweise erfolge die Reinigung noch am selben Tag.
Was Unterflurcontainer betrifft, habe es bereits Ende 2014 einen Stadtratsbeschluss gegeben, nach dem jährlich zehn bis 20 Standorte für Unterflurwertstoffinseln eingerichtet werden sollen. Die Finanzierung sollte aus den bisherigen Überschüssen des gewerblichen Bereichs des AWM finanziert werden. Diese Mittel seien zwischenzeitlich anderweitig verwendet worden. Da es sich um ein privatwirtschaftliches Erfassungssystem handele, sei eine Finanzierung über Müllgebühren rechtlich nicht zugelassen.
Im Rahmen der Abstimmungsverhandlungen mit den Dualen Systemen habe sich herausgestellt, dass diese nicht bereit sind, die Kosten für die Einrichtung von Unterflurcontainerinseln, weder für Glassammlung noch für LVP-Verpackungssammlung zu übernehmen. Begründet werde dies damit, dass es nicht Aufgabe der Dualen Systeme sei, Aufwendungen zur Verbesserung des Stadtbildes zu finanzieren. Nach den dem AWM vorliegenden Informationen wurde in keiner anderen Stadt oder Gemeinde eine Beteiligung an den Kosten von Unterflurcontainern ausverhandelt.
Auch eine gerichtliche Durchsetzung der Beteiligung der Dualen Systeme an den Kosten für Unterflurcontainer gestalte sich schwierig und könnte aufgrund der im Verpackungsgesetz getroffene Regelungen allenfalls für die Erfassung von Kunststoffabfällen in den Neubaugebieten versucht werden, wo auch der AWM künftig die Hausmüllentsorgung im Unterflurcontainer vornehme. Die Erfassung von Glas im Unterflurcontainer könnte laut AWM auf keinen Fall erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden, da hierzu die rechtlichen Voraussetzungen im Verpackungsgesetz gänzlich fehlten. Man unterstütze aber grundsätzlich den Einbau von Unterflurcontainern und werde sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass andere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden.