Weil unter anderem an der Grundschule in der Helmholtzstraße Schulweghelfer fehlen, hatte die Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirks Ende vergangenen Jahres eine Empfehlung beschlossen, in der entsprechende Maßnahmen gefordert wurden, die der Gewinnung von Schulweghelfern dienen. Nun hat sich das Kreisverwaltungsreferat (KVR) zu dem Thema geäußert. Die Schulwegsicherheit ist ein besonders wichtiges Anliegen, heißt es von Seiten der Behörde in der entsprechenden Beschlussvorlage, der der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) einstimmig so zugestimmt hat. „Dass hier eine besondere Priorität gesehen wird, zeigt sich in dem Umstand, dass es eine eigene Abteilung Schulwegsicherheit gibt, in der die Betreuung der Schulwegdienste integriert ist.“
Bei der Ausübung der Schulwegdienste handele es sich um ein Ehrenamt. Die Gewinnung ehrenamtlicher Schulweghelfer obliege grundsätzlich den Schulen, Eltern und Elternbeiräten. Seit jeher unternehme das KVR allerdings große Anstrengungen, um dabei zu unterstützen. So seien etwa im vergangenen Jahr so viele Werbeaktionen wie noch nie durchgeführt worden, zum Beispiel habe es einen Infostand auf der Münchner Freiwilligen Messe gegeben.
Aktuell sind laut KVR in der Landeshauptstadt München zirka 560 Schulweghelfer tätig – „damit ist seit vielen Jahren ein Höchststand erreicht“, heißt es weiter. „Immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist der finanzielle Aspekt der Schulweghelferdienste. Die Tätigkeit im Schulwegdienst ist in der Regel überall in Bayern ein Ehrenamt.“ Eine ehrenamtliche Tätigkeit habe ihre Grundlage grundsätzlich darin, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. „Bei der Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit sollte daher nicht die Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung im Vordergrund stehen“, erklärt das KVR weiter.
In der Landeshauptstadt werden zahlreiche wichtige Ehrenämter von Bürgern übernommen. Dazu zähle unter anderem auch die Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr. In den meisten Fällen erfolge dies komplett ohne jegliche Form einer Entschädigung. Vielmehr stehe das soziale Engagement sowie der Wunsch nach Unterstützung und Hilfe im Vordergrund. Viele Gemeinden und Städte gewähren ihren Schulweghelfern keine Aufwandsentschädigung, oder relativ geringe Beiträge.
Das Kreisverwaltungsreferat habe sich aber dazu entschieden, für die Schulweghelfertätigkeit eine Aufwandsentschädigung zu zahlen – auch als Zeichen der Wertschätzung und der Anerkennung. So betrage die Entschädigung für die erste „Steheinheit“ (in der Regel 30 min) 6,50 Euro, 13 Euro für zwei Einsätze und 16 Euro für drei oder mehr Einsätze. „Der Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass der aktuelle Münchner Betrag als überdurchschnittlich hoch betrachtet werden kann“, so das KVR weiter.
Nichtsdestotrotz habe sich die Anzahl an Schulweghelfern nach der Anhebung der Entschädigung um zwölf Prozent leider nicht erhöht. „Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass finanzielle Aspekte eine untergeordnete Rolle spielen und auch eine weitere Anhebung der Entschädigung nicht zu einer steigenden Anzahl neuer Schulweghelfer führt“, erklärt die Behörde. Zudem habe eine Umfrage bei bayerischen Gemeinden gezeigt, dass der Bedarf an Schulweghelfern unabhängig davon sei, ob überhaupt eine Aufwandsentschädigung gezahlt werde oder nicht. Vielmehr sei die Kommunikation ein wichtiger Bestandteil, bei der sich das KVR eigenen Angaben zufolge wesentlich beteiligt.
Weitere Informationen gibt es unter Tel. (089) 23339666 oder per E-Mail an schulwegdienste.kvr@muenchen.de sowie im Internet unter www.muenchen.de/schulwegdienste .