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Veröffentlicht am 16.07.2019 09:16

Bauliche Perlen erhalten


Von Beatrix Köber
Die Perhamerstraße prägen vor allem Stadthäuser mit Vorgarten. Der Bezirksausschuss Laim kämpft darum, dass dieses Straßenbild in Zukunft erhalten bleibt. (Foto: kö)
Die Perhamerstraße prägen vor allem Stadthäuser mit Vorgarten. Der Bezirksausschuss Laim kämpft darum, dass dieses Straßenbild in Zukunft erhalten bleibt. (Foto: kö)
Die Perhamerstraße prägen vor allem Stadthäuser mit Vorgarten. Der Bezirksausschuss Laim kämpft darum, dass dieses Straßenbild in Zukunft erhalten bleibt. (Foto: kö)
Die Perhamerstraße prägen vor allem Stadthäuser mit Vorgarten. Der Bezirksausschuss Laim kämpft darum, dass dieses Straßenbild in Zukunft erhalten bleibt. (Foto: kö)
Die Perhamerstraße prägen vor allem Stadthäuser mit Vorgarten. Der Bezirksausschuss Laim kämpft darum, dass dieses Straßenbild in Zukunft erhalten bleibt. (Foto: kö)

Im Herzen Laims gibt es noch echte bauliche Perlen. Villen, Gärten, denkmalgeschützte Häuser und Ensembles prägen einige Straßenzüge. Diese weitestgehend gut erhaltene Struktur will der Bezirksausschuss Laim (BA 25) gesichert wissen und stellte daher einen Antrag zur Erstellung eines Bebauungsplans für das Geviert Perhamerstraße/ Fürstenrieder Straße/ Agnes-Bernauer-Straße und Reutterstraße. Mit einem Bebauungsplan könnte offiziell geregelt werden, wie und was gebaut werden darf und wo Grün erhalten werden muss. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung erteilt dem Laimer Antrag nun jedoch eine Absage.

Bezirksausschuss fürchtet Negativbeispiele

Die zunehmen Baubereitschaft drängt immer mehr ins Grün. Im BA Laim sorgt man sich darum, dass Schützenswertes verdrängt wird und damit Identität verschwindet. Einige Beispiele aus jüngster Zeit weiß das Gremium zu nennen, die im Norden Laims aus dem Rahmen zu fallen drohen. Da fürchtet man etwa um die Villa samt Garten in der Neuburgerstraße 8, stört sich an der Bauvoranfrage von St. Ulrich, wonach an der Lutzstraße Neubauten entstehen könnten, und kritisiert den Vorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses in der Von-der-Pfordten-Straße 19. Auch in der Vergangenheit hatte man einige Neubauten abgelehnt, mit dem Grund, dass sie sich nicht in die Umgebung einfügten. Erfolglos blieb der Protest etwa gegen den Bau eines Mehrfamilienhauses in der Helmpertstraße, gegenüber dem denkmalgeschützten Theodor-Fischer-Ensemble. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung habe das Laimer Anliegen nach einem Bebauungsplan geprüft, werde der Forderung jedoch nicht entsprechen, erklärt der leitende Baudirektor Andreas Uhmann.

„Rechtlicher Rahmen reicht“

„Im beschriebenen Geviert liegen uns keine Anträge oder Planungen vor, welche eine negative Auswirkung auf das Gebiet erkennen lassen“, heißt es im Schreiben an den BA Laim. Derzeit sei eine städtebauliche Konzeption daher nicht erforderlich. Um die vorhandenen Denkmäler im Bereich zwischen Perhamerstraße/ Fürstenrieder Straße/ Agnes-Bernauer-Straße und Reutterstraße zu schützen, reiche im Regelfall der vorhandene rechtliche Rahmen aus. Das Denkmalschutzgesetz regle unter anderem, dass Neu- oder Umbauten in der Nähe von Baudenkmälern auf die Erhaltung von Ensembles angemessen Rücksicht nehmen müssen. Auch muss jeder eine Erlaubnis einholen, „wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändern oder beseitigen will, wenn sich diese auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken können.“ Den Laimer Antrag sieht man mit diesem Schreiben nun als behandelt und erledigt an.

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