Der Dachlandeplatz für den Rettungshubschrauber, der im Zuge der Neubauten auf einem Gebäude des Klinikums Großhadern entstehen soll, stößt inzwischen nicht nur bei der Bürgerinitiative Großhadern auf Ablehnung. Nachdem sich die Stadt München im April in einer Stellungsnahme zum Luftverkehrlichen Genehmigungsverfahren aus Gründen des Lärmschutzes gegen den Sonderlandeplatz in der jetzigen Form ausgesprochen hat, unterstützt nun auch der Bezirksausschuss Hadern einstimmig die Bedenken und hat in seiner Mai-Sitzung nach kurzer Beratung in den Fraktionen einen Antrag der Bürgerinitiative (BI) befürwortend weitergeleitet.
Die BI Großhadern fordert darin eine Machbarkeitsstudie, die folgende Vorgaben erfüllt: Einhaltung der bisherigen Flugschneisen gegebenenfalls unter Verlagerung einzelner bestehender Schock- und Operationsräume bzw. die Schaffung weiterer solcher Räumlichkeiten sowie die Verschiebung des Architektenwettbewerbs bis eine bessere Lösung für die Bürger Großhaderns und die Patienten gefunden wird.
In der achtseitigen Stellungnahme der Landeshauptstadt München wird angeführt, dass die Fluglärmbelastung der Anwohner durch die Errichtung des zusätzlich zum Bodenlandeplatz betriebenen Dachlandeplatzes insgesamt erheblich zunehme und sich neben der Wohnbebauung auch zahlreiche Einrichtungen für Kinder und ein Altenheim in dem betroffenen Bereich befinden. „Es sind daher aus Sicht der Landeshauptstadt München weitere Untersuchungen notwendig, um abzuklären, welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, um den berechtigten Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner in den betroffenen Gebieten Rechnung zu tragen”, lautet das Fazit. Außerdem wird in dem Papier eine Prüfung alternativer Flugkorridore gefordert, „die bei der Umsetzung der Hubschrauber zwischen Dach- und Bodenlandeplatz geflogen werden”.
Auch der Grünen-Landtagsabgeordnete Christian Hirneis hat sich inzwischen eingeschaltet und einen weitreichenden Fragenkatalog bezüglich der geplanten Maßnahmen an die Staatsregierung geschickt. Eine der Fragen darin lautet, ob vorgesehen ist, den Antrag auf Erteilung einer luftrechtlichen Genehmigung vom 29. Oktober 2018 aus Gründen des Umweltschutzes zurückzunehmen.