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Vandalismus in U-Bahn, Bus und Tram
München · Mutwillige Zerstörung
Sachbeschädigung in Millionenhöhe: Zerschlitzte Sitze in der U-Bahn sind leider keine Seltenheit. Foto: SWM/MVG
München · Durch Vandalismus in U-Bahn, Bus und Tram ist im vergangenen Jahr ein Schaden von rund 1,93 Millionen Euro entstanden. Diese Summe entspricht tendenziell dem Niveau der letzten Jahre, immerhin aber nach Jahren der Steigerung nun mit einem leichten Rückgang zum Vorjahr: 2008 hatte die MVG Schäden in Höhe von rund 2,27 Millionen Euro zu beklagen. In den Jahren zuvor lag die Zahl zwischen rund 1,8 und 2,2 Millionen Euro.
Die meisten Schäden werden nach wie vor in der U-Bahn angerichtet. Hier entstehen rund drei Viertel der Vandalismuskosten. Knapp 60 Prozent davon entfallen auf die U-Bahnzüge, der Rest auf die U-Bahnstationen. Während die Zahl der Außenbeschmierungen von U-Bahnwagen seit einiger Zeit kontinuierlich zurückgeht, haben mutwillige Sachbeschädigungen in den Fahrzeuginnenräumen und Bahnhöfen kaum abgenommen. Zerschlitzte Sitze, zerkratzte Fensterscheiben, beschädigte Rolltreppen und durch Aufkleber verunstaltete Einrichtungen gehören hier leider zum Alltag.
MVG-Chef Herbert König: „Auch bei Bus und Tram gibt es trotz einer leichten Besserung keinen Grund zur Entwarnung: Es ist zwar erfreulich, dass die Gesamtschadenssumme im Vergleich zu 2008 um rund 340.000 Euro zurückgegangen ist. Sie liegt damit aber immer noch in der Bandbreite der vergangenen acht Jahre. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass unsere präventiven Maßnahmen gegen Vandalismus wie der weitere Ausbau der Videoüberwachung, der zielgerichtete Einsatz der U-Bahnwache und das möglichst schnelle Beseitigen von Schäden einen positiven Effekt hatten und hoffen auf eine Trendumkehr – im Interesse aller Fahrgäste, die das bezahlen müssen.“
Vandalismus ist kein Kavaliersdelikt, sondern Sachbeschädigung. Aus diesem Grund geht die MVG hart gegen Straftäter vor. Im vergangenen Jahr wurden erneut rund 1.500 Strafanträge gestellt. Mehr als 300 Täter konnten ermittelt werden. Trotz dieser Erfolge muss letztlich der Großteil der entstandenen Kosten für die Beseitigung der Schäden aus Fahrgeldeinnahmen finanziert werden.
Artikel vom 10.06.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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