Kleingedrucktes für Gewerberegister-Eintrag beachten

München · Landratsamt mahnt zur Vorsicht

München · Das Landratsamt München warnt vor Eintragungen in ein »privates Gewerberegister«: Wie in den vergangenen Wochen in der Presse vermehrt zu lesen war, werden Gewerbetreibende von privaten Firmen aufgefordert, zur Erfassung gewerblicher Einträge Angaben zu Ihren Gewerbebetrieben zu tätigen und zurückzusenden. Das Erscheinungsbild des Anschreibens erweckt den Eindruck eines amtlichen Schreibens. Erst im Kleingedruckten wird erkennbar, dass mit der Rücksendung des Formulars ein Vertrag über die Veröffentlichung der Angaben auf einer Internetplattform abgeschlossen wird, für die rund 500 Euro Jahresgebühr fällig werden.

Das Gewerbeamt des Landratsamtes München weist darauf hin, dass es sich bei derartigen Aufforderungsschreiben nicht um amtliche Schreiben handelt. Es wird daher empfohlen, derartige Schreiben sehr sorgfältig zu lesen und insbesondere auf Stolperfallen, wie z.B. versteckte Bearbeitungsgebühren, zu achten und sich im Zweifelsfall an die zuständige Gemeinde oder an das Landratsamt München unter Tel. 0 89 / 62 21 25 12 zu wenden.

Artikel vom 28.04.2010
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...