Kein genereller Leinenzwang

Sauerlach · Neue Verordnung

Sauerlach · Schon zum zweiten Mal musste die Gemeinde nun aus juristischen Gründen ihre erst 2007 beschlossene Hundehaltungsverordnung ändern. Statt der bisher geltenden, recht allgemeinen Regelung, werden in der neuen Fassung nun alle außerhalb der Bebauung liegenden Hauptspazierwege für die Leinenzwang bestehen soll, namentlich aufgeführt.

Alle betroffenen Wege sollen zudem gekennzeichnet werden, da – laut Landratsamt – vom Hundebesitzer nicht verlangt werden kann, alle Wege mit Leinenzwang auswendig zu kennen, erklärte Bürgermeisterin Barbara Bogner bei der jüngsten Sitzung des Bauausschusses. Nur innerhalb der geschlossenen Bebauung müssen größere Hunde auch weiterhin generell an die Leine.

Damit wird die erst im Oktober 2009 geänderte Hundeverordnung, nach der die Hunde generell innerhalb des Ortes, im Wald und im Abstand von 200 Metern vom Waldrand entfernt an der Leine geführt werden mussten, wieder ungültig. Eine solch allgemeine Verordnung sei rechtlich nicht zulässig, informierte das Landratsamt die Gemeinde. Demnach darf eine generelle Leinenpflicht nur innerhalb der geschlossenen Bebauung und nur für Hunde über 50 Zentimeter angeordnet werden. Außerhalb der Bebauung muss die Leinenpflicht auf klar definierte Wege beschränkt bleiben und die Auswahl dieser Wege muss zudem begründet werden, berichtete Bauamtsleiter Hubert Zellner den Mitgliedern des Bauausschusses.

Insbesondere die Anordnung einer Leinenpflicht im Wald und auf den umliegenden Feldern ist nicht möglich. Denn »eine Hundeverordnung diene dem Schutz der Menschen vor den Hunden und nicht dem Schutz von Waldtieren«, informierte Bürgermeisterin Barbara Bogner den Bauausschuss über die Stellungnahme des Landratsamtes. Aus diesem Grund könne auch dem Wunsch der Jäger, ihr jagdbares Wild vor freilaufenden Hunden zu schützen, nicht entsprochen werden.

»Das bringt ja gar nichts«, wunderte sich Bauausschussmitglied Gerald Bretfeld (SPD) über diese Bestimmungen. Seinen Bedenken schlossen sich auch Matthias Lechner (UBV) und die Bürgermeisterin an. »Dann gehen die halt auf den parallelen Wegen«, so Lechner. Zudem wolle er wissen, was die Kennzeichnung der Wege kosten wird. Bis zur Gemeinderatssitzung am 23. März soll die Verordnung nun umgeschrieben und dem Rat dann erneut zur Abstimmung vorliegen.

Pietsch

Artikel vom 24.03.2010
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...