Verschiedene Meinungen um Zustände der Bäume

Grasbrunn · Aufregung um Baumfällung in Möschenfeld

Idyllisches Möschenfeld. Foto: Privat

Idyllisches Möschenfeld. Foto: Privat

Grasbrunn · Eine nachträgliche Genehmigung zur Fällung von zwei Bäumen in Möschenfeld wurde dem Gemeinderat vor kurzem vorgelegt. Unterschiedliche Einschätzungen dieses Vorgehens seitens der Agrar Grasbrunn GmbH & Co. KG wurden in der Diskussion deutlich.

Bäume nicht erhaltungswürdig eingestuft

So meinte Susanna Schwarz (SPD), selbst in Möschenfeld wohnend, dass die Agrar Grasbrunn genau wisse, wie diese Fällung zu werten ist. „Die Esche sollte erhalten bleiben, das war der Wille des Gemeinderates, wie er mehrheitlich kundgetan wurde.“ Die Agrar Grasbrunn hätte wissen müssen, welche Auflagen sie hätte einhalten müssen, so Schwarz. Bei den gefällten Bäumen handelt es sich um eine Esche mit einem Stamm-Umfang von 4,29 Metern und einer Höhe von über 23 Metern sowie um eine Winter-Linde mit einem Stamm-Umfang von 4,71 Metern und einer Höhe von 22 Metern. Beide Bäume sind nach einem Gutachten, das von der Agrar Grasbrunn in Auftrag gegeben wurde, durch den Gewittersturm im Mai 2009 stark in Mitleidenschaft gezogen worden.

Schallfonografische und visuelle Untersuchungen wurden an beiden Bäumen durchgeführt. Durch einen Pilzbefall war eine langfristige Verminderung der Bruch- und Standsicherheit zu befürchten. Das Gutachten stuft beide Bäume wegen der Schäden als nicht erhaltungswürdig ein. Axel Bornheimer von der BFG sieht bei der Erstellung des Gutachtens einiges im Argen. »Wir haben eine Serie von Fotos vorliegen. Die Bilder sagen aus, dass die Bäume ziemlich gesund waren. Das Gutachten kann ja auch falsch oder ein Gefälligkeitsgutachten sein!«

Max Walleitner von Bündnis90/Die Grünen hat zwischenzeitlich auch eine Ordnungswidrigkeit wegen der Fällung beim Landratsamt München angezeigt. Die Zuständigkeit für eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Baugesetzbuches fällt allerdings auf die Gemeinde zurück, die darüber zu entscheiden hat. Die Verwaltung erklärte, dass auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren verzichtet werden sollte, da das Gutachten zu einem Zeitpunkt erstellt worden war, als noch überhaupt keine Genehmigung für die Fällung der Bäume notwendig gewesen wäre. Insofern spräche es für die Objektivität des Gutachtens und das nachträgliche Einvernehmen zur Fällung der Bäume, die als ortsbildabrundend für das Gut Möschenfeld einzuschätzen sind, kann hergestellt werden.

Ursula Schmidt erklärte für die CSU-Fraktion im Grasbrunner Gemeinderat, dass sie der nachträglichen Fällung geschlossen zustimmen werden. Das Abstimmungsergebnis fiel dann mit 14 Stimmen zu fünf Stimmen eindeutig aus. Eine Ersatzpflanzung an der gleichen Stelle mit einer Linde und einer Esche wurde allerdings zur Auflage gemacht.

Artikel vom 10.03.2010
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