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Kommen die Knöllchen ohne Grenzen?

ADAC-Verkehrs-Experte Florian Hördegen.

ADAC-Verkehrs-Experte Florian Hördegen.

Helmut Kroth, Schwabing, fragt: Stimmt es, dass künftig Bußgeldbescheide aus dem Ausland in Deutschland eingetrieben werden können?

Ja, das stimmt. Stichtag ist der 1. Oktober dieses Jahres. Ab dann sollen voraussichtlich Bußgeld­bescheide ab 70 Euro aufgrund von Verkehrs­verstößen in den EU-Nachbarstaaten auch in Deutschland eingetrieben werden können. Allerdings sollte man sich nicht zu sehr auf dieses Datum verlassen. Denn wird der Bescheid für einen vorausgegangenen Verstoß erst nach dem 30. September ausgestellt, ist der Betroffene ebenfalls zur Zahlung verpflichtet.

Beispiel: Ein deutscher Autofahrer fährt kommenden August in den Sommerurlaub nach Italien und wird auf einer Autobahn geblitzt. Wegen der oft langwierigen verwaltungsbehördlichen Verfahren wird der Bescheid erst im November ausgestellt und verschickt. Damit hat der Betroffene nach der Gesetzeslage zu zahlen. Inwieweit es tatsächlich zu einer rigorosen Vollstreckung kommt, ist derzeit ungewiss. Tatsache ist jedoch, dass ein Autofahrer spätestens bei Wiedereinreise in den betreffenden Staat belangt werden kann.

Aktuell gilt, dass die Behörden bei Regelverstößen beispielsweise in Italien lediglich bis zur Staatsgrenze eine Handhabe gegen deutsche Autofahrer haben. Ein Sonderfall ist Österreich. Zwischen Deutschland und der Alpenrepublik besteht seit vielen Jahren ein Abkommen zur Gewährung von Vollstreckungshilfen in Verwaltungssachen. Im Klartext: Bußgelder, die eine österreichische Behörde einem deutschen Staatsbürger auferlegt, können jetzt schon hierzulande eingetrieben werden. Eine Vollstreckung von Geldsanktionen aus Nicht-EU-Ländern wie aus Norwegen oder der Schweiz ist im Moment nicht vorgesehen.

Artikel vom 03.03.2010
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