Kein Geld für Beamtenwohnungen

Haar · Angebot abgelehnt

Haar · 24 Wohnungen als Ersatz für ein bestehendes Gebäude plant der Beamtenwohnungsverein München e.G. (Bwv) auf dem Grundstück St.-Konrad-Straße 8, 8a, 10 und 10a / Schillerstraße 2.

Das Angebot, für ein zinsgünstiges Darlehen von 240.000 Euro oder einen Zuschuss von 200.000 Euro für acht Wohnungen ein Belegungsrecht für 20 beziehungsweise 30 Jahre zu erhalten, lehnte das Haarer Kommunalparlament einstimmig ab. Der Grund: Entsprechend der Bwv-Satzung dürfen die Wohnungen nur an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vergeben werden.

»Schade«, lautete der Kommentar von SPD-Gemeinderätin Traudl Vater. Bürgermeister Helmut Dworzak ­ergänzte: »Die Vorgabe stimmt nicht mit unserer Zielsetzung des sozialen Wohnungsbaus überein«. Denn: Die Kommune hat im Wohngebiet Eglfing in der Vergangenheit mehrere Wohnungsbauvorhaben gefördert. Im Unterschied zum vorliegenden Antrag handelte es sich dabei um sozialen Wohnungsbau, um die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für alle Haarer mit einer Ausgangsmiete von maximal 7,50 Euro pro Quadratmeter. Eine Einschränkung à la Bwv gab es bislang bei geförderten Vorhaben noch nicht.

Skeptisch ist der Gemeindechef auch ob des Mietpreises: »7,50 Euro pro Quadratmeter dürften aller Voraussicht nach überschritten werden.« Die Idee von Mike Seckinger, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, für in Haar tätige Erzieherinnen und Kindergärtnerinnen ein Wohnangebot zu schaffen, beschied Helmut Dworzak abschlägig mit dem Hinweis auf Personalfluktuation und Beschäftigungsdauer. »Werkdienstwohnungen wären interessant, aber das geht halt leider nicht«, sinnierte der Bürgermeister. Thema und Antrag waren somit einhellig vom Tisch.

HGB

Artikel vom 03.03.2010
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