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Ermäßigung gerecht verteilen
Neubiberg · Neuregelung
Neubiberg · Bei den Geschwisterermäßigungen für den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen geht die Gemeinde mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres einen gerechteren Weg: Künftig werden nur noch jene Kinder berücksichtigt, welche tatsächlich eine kostenpflichtige Kindertageseinrichtung in der Gemeinde besuchen. Seit 2006 bis heute ist es so, dass alle Kinder einer Familie, für welche diese einen Kindergeldanspruch hat, bei der Berechnung der Ermäßigung berücksichtigt werden.
Danach erhalten Familien mit zwei Kindern pro Kind 15 Prozent Ermäßigung, Familien mit drei Kindern bekommen pro Kind in der Einrichtung 50 Prozent und Familien mit vier und mehr Kindern werden komplett befreit. »Unsere Regelung hat auch den Charakter von Kindergeld, wir zahlen, unabhängig, ob den Eltern tatsächlich Kosten durch den Besuch einer Kindertageseinrichtung entstehen«, stellte dazu Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler N@U) auf der jüngsten Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses fest. Das Gremium entschied sich nach sehr langer Debatte dafür, dass ab dem Schuljahr 2010/2011 nur noch jene Kinder in die Berechnung der Ermäßigung aufgenommen werden, die wirklich in einer Neubiberger Einrichtung eingetragen sind. Es gilt also nicht mehr grundsätzlich allein die kindergeldberechtigte Anzahl des Nachwuchses, unabhängig davon, ob dieser nun eine Einrichtung besucht oder nicht. Die Neuregelung sieht vor, dass Familien mit zwei Kindern und mehr für das zweite Kind in einer Kindertageseinrichtung 30 Prozent Ermäßigung, für das dritte Kind 70 Prozent Ermäßigung und ab dem vierten Kind eine Ermäßigung von hundert Prozent bekommen.
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Artikel vom 03.02.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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