Ein eigener Lebensabschnitt

Neuperlach · Jugendbeauftragter

Neuperlach · In den Bezirksausschüssen (BA) soll der ehrenamtliche Posten einer oder eines Jugendbeauftragten eingerichtet werden.

»Es ist bezeichnend, dass zwar Kinder dank der aktuellen Berichterstattung einen Vertreter im BA haben, Jugendliche jedoch nicht«, begründet der BA 12 Schwabing – Freimann seinen Antrag, den der BA 16 Ramersdorf-Perlach einstimmig befürwortet. Um offiziell anzuerkennen, dass »Jugend«, definiert als das Alter von 14 bis 27 Jahre, ein eigener Lebensabschnitt ist, soll in die BA-Satzung ein Paragraph §23a eingefügt werden.

Ihm zufolge soll der oder die satzungsgemäße Jugendbeauftragte(r) eine Anlaufstelle für jugendliche Interessen und jugendliches Engagement im Stadtteil sein und die Jugendlichen dabei unterstützen, ihre konkreten Vorschläge für einen jugendfreundlicheren Stadtteil zu realisieren. Der Jugendbeauftragte muss nicht Mitglied des BAs sein, wird dann aber zu den öffentlichen Sitzungen eingeladen und zu den nicht öffentlichen Sitzungen hinzugezogen, wenn Jugend-Angelegenheiten behandelt werden.

Honorarfrage

Der Vorschlag fand einhellige Zustimmung im BA 16. Allerdings sei nicht zu sehen, wie der Jugendbeauftragte honoriert werde, merkte Andrea del Bondio (SPD) an. Das müsse für Interessenten auch bei einem Ehrenamt klar sein. Der Jugendbeauftragte solle wie der Kinderbeauftragte honoriert werden, teilte das Direktorium der Landeshauptstadt München dazu mit. Nach derzeitigem Stand werde die BA-Satzungskommission in ihrer Januar-Sitzung über den Antrag entscheiden. A. Boschert

Artikel vom 23.12.2009
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