Sicherheit für Bürger muss gewährleistet sein

Grasbrunn · Schneeräumpflicht

Grasbrunn · Die Kinder sehnen sich schon nach dem ersten Schnee, andere hoffen, dass er noch möglichst lange auf sich warten lässt.

Um gewappnet zu sein, bittet die Verwaltung alle Grundstückseigentümer zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, die Gehwege, die an das eigene Grundstück angrenzen, bei Schnee und Glatteis rechtzeitig zu räumen und mit Sand oder anderen Mitteln zu streuen (keine ätzenden Stoffe wie z.B. Asche).

Die Gehbahnen sind an Werktagen von 7.30 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr zu räumen. Das Streugut kann an den vorgesehenen Streubehältern an den Gehwegen entnommen werden. Dennoch wird den Gemeindebürgern empfohlen, sich evtl. einen kleinen Vorrat an Streugut zu Hause aufzubewahren, da es in den Streukästen bei entsprechender Witterung in kurzer Zeit verbraucht ist.

»Wir bitten die Eigentümer der Grundstücke und Gebäude bei Vermietung entsprechend auch die Mieter auf die Räum- und Streupflicht hinzuweisen«, so die Gemeinde Grasbrunn.

Artikel vom 02.12.2009
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