Keine Auflagen für Gestaltung der Außenanlagen

Neuperlach · Spielmöglichkeiten in Innenhöfen

Der Innenhof der WSB-Wohnanlage kann als Abenteuerspielplatz genutzt werden. Foto: aha

Der Innenhof der WSB-Wohnanlage kann als Abenteuerspielplatz genutzt werden. Foto: aha

Neuperlach · »Kinderlärm ist Zukunftsmusik«, Spielplätze fördern soziale Beziehungen – aber: bitte nicht bei uns!« Diesen redenden Titel trägt eine Anfrage des Bezirksausschusses (BA) 16 Ramersdorf-Perlach bei der Stadt. Der BA bittet hierin um Auskunft, wie Grünflächen insbesondere in Wohnanlagen von z. B. der WSB-Bayern als Spiel- und Erlebnisraum für Kinder sichergestellt werden müssen und ob der Gesetzgeber bei gefördertem Wohnungsbau, nicht auch auf Einhaltung bestimmter Standards bestehen kann.

Dem Antragssteller und BA- Mitglied Guido Bucholtz (Fraktionssprecher B 90/Grüne) fällt seit etwa fünf Jahren auf, dass beispielsweise in der WSB Wohnanlage Gustav-Heinemann-Ring 220-250 die Flächen in den Innenhöfen so umgestaltet werden, dass Kinder im Vorschul- und Grundschulalter nicht mehr dort spielen können. Die Wiese würde beispielsweise nicht mehr regelmäßig gemäht. Das mache Ballspielen unmöglich. Bucholtz wirft der WSB vor, eine »äußerst kinderfeindliche Politik in Wohnanlagen des geförderten Wohnungsbaus« zu verfolgen. Er hält es für völlig abwegig, dass Vorschulkinder zum Fußballspielen vom Gustav-Heinemann-Ring 220 in den Park hinter der Schule am Dietzfelbinger Platz ausweichen müssen. »Kinder werden somit schon sehr frühzeitig vertrieben und sind im direkten Wohnumfeld unerwünscht«, sagt er. Seiner Beobachtung nach sind etwa 50 bis 70 Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter betroffen. Selbst Oberbürgermeister Christian Ude schreibt in der aktualisierten »Briefwurfsendung für mehr Kinderfreundlichkeit«, dass es »oft nicht gefahrlos möglich sei«, für Kinder zu öffentlichen Spielplätzen und Freiflächen zu gehen, Kinder aber ein Recht hätten, zu spielen. »Wir legen Wert auf die Feststellung, dass im Innenhof Spielen nicht verboten ist, lediglich Mannschaftsspiele sind nicht erlaubt«, erklärt WSB-Pressesprecher Günter Glasner. Er betont, man verstehe sich als familienfreundlicher Vermieter, was jährliche, sechsstellige Investitionen in Spielplätze und Spielmöglichkeiten zeigten. »Jedoch müssen wir auch die Interessen aller Mieter wahren, u.a. auch das Bedürfnis nach Ruhe«, betont Glasner. »Wir versuchen deshalb immer, möglichst einen Kompromiss zu finden, mit dem alle Mieter leben können«. Und somit wären die Bolzplätze, die erfahrungsgemäß von Kindern und Jugendlichen benutzt würden, nicht so nah an den Wohnungen.

Regelungen zur Gestaltung von Außenanlagen enthält die Bayerische Bauordnung, die in § 7 vorschreibt, dass erst ab vier Wohnungen in einem Gebäude auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen ist. »Das gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger Spielplatz vorhanden ist«, heißt es weiter. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Bauaufsichtsbehörde überprüft. Aus der öffentlichen Förderung für Wohnungsbau direkt gibt es keine gesetzlichen Auflagen für die Gestaltung der Außenanlagen. Die WSB bestätigte dem Südost-Kurier, die betroffene Wohnanlage habe drei Spielplätze, einer im Innenhof werde im Frühjahr erneuert und ein anderer sei 2008 mit neuen Geräten versehen worden. Glasner betont zudem, im Innenhof des Gustav-Heinemann-Rings 220 dürften Kinder die Langgraswiese betreten und auf den Steinen und Skulpturen der Wiese auf eigene Gefahr klettern, Verstecken spielen, und sich nach Herzenslust austoben.

Angela Boschert

Artikel vom 02.12.2009
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