Geplanter Betrieb in Ramersdorf stößt auf scharfe Ablehnung

Ramersdorf · Bordell statt Büro

Kein Rotlichtmilieu in der Aschauer Straße: Der Bezirksausschuss lehnt die geplante »Bordellfabrik« entschieden ab.	Foto: cr

Kein Rotlichtmilieu in der Aschauer Straße: Der Bezirksausschuss lehnt die geplante »Bordellfabrik« entschieden ab. Foto: cr

Ramersdorf · Die Aschauer Straße könnte demnächst zum Rotlichtmilieu werden: In dem Bürogebäude mit der Hausnummer 21 will ein Investor einen Bordellbetrieb einrichten. Und das in einem Gebiet, das nach Bebauungsplan »Kerngebiet« ist und als solches nach dem bundesweit geltenden Planungsrecht »vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur dient«.

Zulässig sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, aber ausdrücklich auch »Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten«. Die erforderliche Nutzungsänderung hat er bereits bei der Lokalbaukommission (LBK) beantragt.

In dem Gebäude sollen die Büros auf sieben Geschossen in kleine Appartements mit jeweils einer Dusche und Toilette umgebaut werden, so dass insgesamt 89 Zimmer für den Bordellbetrieb entstehen. Das Spielcenter im Erdgeschoss soll erhalten bleiben.

Mit 89 Zimmern wäre das geplante Bordell etwa doppelt so groß wie Münchens Laufhaus »Vitalia« im Euro-Industriepark und hätte drei Mal so viele Zimmer wie der »Leierkasten« in Schwabing-Freimann. Es würde die Zahl der gut 160 Bordelle in München erhöhen, in denen, so Ralph Irlbauer von der Polizei, bei der letzten Kontrolle 2.636 Prostituierte erfasst wurden. An den »Leierkasten« habe man sich gewöhnt. »Es gab all die Jahre keinerlei Beschwerden, Klagen oder dergleichen«, erklärt Werner Lederer-Piloty, der Bezirksausschuss-Vorsitzende von Freimann. »Als Aufwertung wird so ein Haus von der anwohnenden Bevölkerung nie betrachtet werden, vor allem dann, wenn es neu hinzukommen soll«. Das ist in Ramersdorf der Fall. Entsprechend heftig war die Diskussion im Bezirksausschuss (BA) 16 Ramersdorf-Perlach.

Jörg-Dietrich Haslinger (CSU) gab zu Bedenken, dass ein solcher Gewerbebetrieb Einfluss auf übriges Gewerbe habe. »Und es hat auch Einfluss auf den Verkehr, schließlich kommen die Kunden mit dem Auto«, betonte Hiltrud Broschei (SPD). Es handle sich um das älteste Gewerbe der Welt, man solle sich einen Fachmann für eine prüfende Diskussion einladen, schlug Guido Bucholtz (Bündnis 90 / Die Grünen) vor.

Doch musste der BA sofort entscheiden und formulierte ein deutliches Veto: Das Vorhaben passe schon wegen der Dimension von 89 Zimmern »weder in die nähere Umgebung noch in das Stadtviertel« und müsse »schon fast als ´Bordellfabrik bezeichnet werden«. Der Stadtteil sei durch bereits vorhandene, aber wesentlich kleinere Bordellbetriebe im Gewerbegebiet Perlach schon belastet. Eine »Gefährdung durch organisierte Kriminalität und die Entwicklung von Subkulturen« sei zu erwarten. »Nicht zuletzt wird die weitere Entwicklung des Gewerbegebietes nicht nur im Hinblick auf die wegen der Büros sinnvollen Kinderbetreuungseinrichtungen komplett in Frage gestellt, denn die Firmen werden das Gebiet rund um das neue Großbordell eher meiden«, betont Wolfgang Thalmeir, der Sprecher des Unterausschusses Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben. »Das dürfte das stärkste Argument gegen den Bau sein«, hofft er.

Schließlich hätten die Hama-Baubetriebe GmbH bereits eine Kindertagesstätte für den Büropark in der Aschauer Straße 30 genehmigt bekommen. »Wir werden demnächst mit der Ausführung beginnen, trotz der üblichen befristeten Betreiber-Genehmigung, die für Gewerbegebiete bei zunächst zehn Jahren liegt, weil wir berechtigte Annahme haben, dass die Stadt das Bordell ablehnt«, sagte Reinhold Maier von Hama. Er zielt auf die Größe des Betriebs – wie auch Thomas Vogel, der Pressesprecher der Lokalbaukommission (LBK): »Ein Bordell in dieser Größe ist grundsätzlich kritisch zu sehen«, erklärt er, »aber die LBK prüft noch, ob sie der Nutzungsänderung zustimmt«.

Dabei müsse sie die Stellungnahme des BA 16, die beantragte Nutzungsänderung »in jedem Fall« zu untersagen, mit in die Entscheidung einbeziehen, betont Vogel. aha

Artikel vom 10.11.2009
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