Laubsauger: laut und unökologisch

Neuperlach · Anti-Lärm-Studie

Neuperlach · Mit dem Laubfall beginnt auch wieder die Saison der Laubbläser und Laubsauger. Diese Geräte sind eine oftmals unerträgliche Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner, Passantinnen und Passanten.

Sie tragen mit ihren Abgasen zur Luftverschmutzung bei und führen örtlich auch zu einer Erhöhung der Staub- und Feinstaubbelastung. Besonders Laubsauger entfernen wichtige Bodenlebewesen, wie zum Beispiel Insekten oder kleine Igel und stören damit das natürliche Gleichgewicht im Boden.

Aufgrund dieser Tatsachen hat der Arbeitskreis Lärmbekämpfung im reinen Wohngebiet zwischen Kafkastraße, Karl-Marx-Ring, Putzbrunner- und Fritz-Erler-Straße auf der letzten Sitzung des Bezirksausschusses (BA) einen Antrag auf eine Anti-Lärm-Studie in diesem Wohngebiet gestellt. Der Antrag wurde in den Unterausschuss Umwelt, Klima, Grünplanung und Gesundheit verwiesen. Die städtische Umweltberatung rät, den Einsatz der genannten Geräte möglichst einzuschränken. Ist die Nutzung der Geräte nicht zu vermeiden, gelten zeitliche Bestimmungen. Der gewerbliche Einsatz durch Hausmeistereien und Gärtnereien in Wohngebieten wird bundesweit durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV) geregelt, die besagt, dass Laubsauger und Laubbläser werktags nur in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden dürfen. Den Einsatz der Geräte im privaten Bereich regelt die Münchner Hausarbeits- und Musiklärmverordnung. Danach dürfen Privatpersonen Laubsauger und Laubbläser Montag bis Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und Montag bis Freitag zusätzlich von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzen. Wer die vorgeschriebenen Betriebszeiten nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Weitere Informationen zum Einsatz von Laubbläsern und -saugern gibt es unter www.muenchen.de/umweltladen am Umwelttelefon unter 2 33-2 66 66 und im städtischen Umweltladen am Rindermarkt 10.

Die Öffnungszeiten und die Sprechzeiten des Umwelttelefons sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr.

Artikel vom 14.10.2009
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