Münchner diskutieren über das gelockerte Rauchverbot

München · Debatte entflammt

Bayern hatte 2008 das strikteste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland erlassen – zum 1. August 2009 wurde das Rauchverbot nun wieder gelockert.

Bayern hatte 2008 das strikteste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland erlassen – zum 1. August 2009 wurde das Rauchverbot nun wieder gelockert.

In Bayern darf künftig in kleinen Kneipen sowie Gaststätten-Nebenräumen und Bierzelten geraucht werden. Das gelockerte Rauchverbot im Freistaat sei mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Bundesverfassungsgericht am 1. Oktober mit. Auch in Münchens Kneipen und Nebenräumen darf also weiter gequalmt werden. Und auf dem Oktoberfest sowieso. Das erhitzt die Gemüter, unmittelbar nach dem Urteil ist die Debatte über den blauen Dunst in vollem Gange.

CSU-Stadtrat Robert Brannekämper hält den jetzigen Schritt der Regierung für die richtige Lösung. Der Wirt könne selbst entscheiden, ob er ein Raucherlokal führt oder nicht. „Schließlich“, so sagt er, „ist auch das Kreisverwaltungsreferat froh, das eine Zeit lang durch den absurden Reglementierungswahn vor fast unlösbaren Aufgaben stand, die Lokale zu überprüfen“.

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Auch Stadtrats- und Parteikollegin Dr. Manuela Olhausen hält das jetzige Gesetz für gerechtfertigt. „Man muss doch der Realität ins Auge sehen“, sagt sie. „In München war es überhaupt nicht mehr kontrollierbar.“ Es gab ein Rauchverbotsgesetz, das viele Wirte unterlaufen haben.“ Daher entspreche die moderate Aufweichung des Gesetzes den gegebenen Tatsachen.

Das sieht Diana Stachowitz, SPD-Landtagsabgeordnete aus München, anders. Es sei ein politischer Rückschritt, da jetzt gar kein Konsens mehr vorhanden sei. „Die, welche wir ursprünglich schützen wollten, sind jetzt wieder der Willkür ausgeliefert“, kritisiert Stachowitz. Ihre Befürchtungen gehen sogar noch einen Schritt weiter. Denn aufgrund der großen Konkurrenz der Münchner Wirtschaften und Lokale kann sie sich sogar vorstellen, dass es in ein paar Jahren wieder überall erlaubt sein wird zu rauchen, so wie früher. Die Ausnahmen werden dann einige kleine Nichtraucherlokale sein, die mit den heutigen, vereinzelten Vegetarierrestaurants zu vergleichen sind.“

Erst kürzlich haben amerikanische Wissenschaftler herausgefunden, dass Nichtrauchergesetze die Gesundheit der Menschen schützen können, weil durch sie das Herzinfarktrisiko der Bevölkerung spürbar gesenkt wird. Aus verschiedenen europäischen Ländern ist ein Rückgang der Herzinfarktrate nach Einführung des Rauchverbots gemeldet worden. Für Deutschland liegen bisher allerdings keine Zahlen vor. Ob sich die Zahl der Herzinfarkte auch in München in den letzten Monaten aufgrund der Gesetzeslage verändert hat, bleibt fraglich. Zum einen gibt es keine Studien darüber im Land, zum anderen fehlen die Voraussetzungen.

Denn: „Konsequentes Rauchverbot hat es in München so nicht gegeben, deshalb wird der Erfolg auch nicht so groß ausfallen“, kritisiert Professor Friedrich Wiebel, Toxikologe und Vorsitzender des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit, und folgert daraus: „Lauwarme Regelungen bringen es nicht!“ Deshalb setzt sich Wiebel auch für einen gesetzlichen Nichtraucherschutz und für wirksame Maßnahmen zur Senkung des Tabakkonsums ein.

Zufrieden mit der Lockerung des Rauchverbots ist dagegen Frank-Ulrich John, Pressesprecher des Bayerischen Hotel- und Gaststättengewerbes. „Prinzipiell sind wir dafür, dass die Wirte ein Höchstmaß an Flexibilität haben“, sagt er, denn die Raucherproblematik dürfe nicht auf den Rücken der Wirte ausgetragen werden. Die vielen Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren hätten bei Wirten und Gästen nur für Verunsicherung gesorgt. Hinzu komme noch der Föderalismus in unserem Land, der dafür sorgt, dass es 16 unterschiedliche Rauchergesetze bundesweit gibt, für jedes Bundesland eines. Zukünftig müsse es eine einheitliche Regelung geben, findet er.

Ob Aufweichung, Legalisierung oder striktes Verbot: Nur selten gehen die Meinungen so weit auseinander wie beim Thema Rauchverbot. Doch eines steht fest: Die Debatte ist noch lange nicht vom Tisch. Von Sofia Delgado

Gelockertes Rauchverbot in Bayern

Das Rauchen ist erlaubt

  • In Bier-, Wein- und Festzelten,
    * wenn diese nur vorübergehend und in der Regel an wechselnden Standorten betrieben werden
    * sowie in vorübergehend als Festhallen genutzten, ortsfesten Hallen,
    * auf Volksfesten und vergleichbar großen Veranstaltungen.
  • In getränkegeprägten Einraum-Gaststätten, mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum, wenn
    * Kindern und Jugendlichen der Zutritt nicht gestattet ist,
    * die Gaststätten am Eingangsbereich in deutlich erkennbarer Weise als Rauchergaststätten gekennzeichnet sind, zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben.
  • In Mehrraum-Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit mehreren Räumen kann der Verantwortliche in einem Nebenraum das Rauchen zulassen, wenn
    * es ein vollständig abgetrennter Nebenraum ist,
    * Kindern und Jugendlichen der Zutritt nicht gestattet ist,
    * der Nebenraum deutlich erkennbar als Raucherraum gekennzeichnet ist.
  • In Diskotheken und anderen Tanzlokalen kann das Rauchen in einem Nebenraum gestattet werden, wenn
    * sich darin keine Tanzfläche befindet,
    * Kindern und Jugendlichen der Zutritt nicht gestattet ist,
    der Nebenraum deutlich erkennbar als Raucherraum gekennzeichnet ist.

Das Rauchen ist verboten

* In öffentlichen Gebäuden,
* in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche,
* in Bildungseinrichtungen für Erwachsene (Hochschulen, Volkshochschulen),
* in Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere Krankenhäuser,
* in Heimen, Sportstätten und Verkehrsflughäfen.

In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ist das Rauchen grundsätzlich auch auf dem Gelände der Einrichtungen untersagt.

Artikel vom 08.10.2009
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