Lohnsteuerhilfe berät bei kniffligen Steuer-Fragen

Höhenkirchen/Siegertsbrunn · Renten-Steuer: Wen betrifft’s?

Höhenkirchen/Siegertsbrunn · Die Besteuerung der Renten verunsichert viele ältere Menschen. Das hat auch Josef Maurer von der Lohnsteuerhilfe Bayern Höhenkirchen- Siegertsbrunn e.V. beobachtet. Denn in der Beratungsstelle Höhenkirchen-Siegertsbrunn nehmen immer mehr Ruheständler die Hilfe der Steuerexperten in Anspruch. In den meisten Fällen können Josef Maurer und das Team jedoch beruhigen.

»Tatsächlich ändert sich für viele Rentner nichts«, erklärt der Berater. »Bei den meisten Rentnern liegen die Einkünfte oftmals unter den Freibeträgen«. Alleinstehende mit einer Monatsrente von weniger als 1.500 Euro und Ehepaare mit weniger als 3.000 Euro Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente monatlich müssen in der Regel keine Steuern zahlen – vorausgesetzt sie haben keine weiteren Einkünfte, wie zum Beispiel Zinsen oder Mieteinnahmen. »Nachrechnen sollten allerdings verwitwete Ehepartner«, macht Josef Maurer aufmerksam. Viele Ehepaare haben nach Erreichen des Rentenalters keine Steuern mehr zahlen müssen und deshalb auch keine Steuererklärung abgegeben. Stirbt jedoch ein Partner, kann sich das ändern. Josef Maurer rechnet vor: »Witwer und Witwen gelten steuerlich gesehen als alleinstehend. Galt zuvor eine Grenze von etwa 3.000 Euro monatlich für das Ehepaar, liegt diese nun bei zirka 1.500 Euro für den Alleinstehenden. Werden Rentenbezüge und die zustehende Witwenrente addiert, liegen die Einnahmen jedoch oftmals über 1.500 Euro. Es müssen also Steuern gezahlt werden.« In diesen Fällen empfiehlt die Lohnsteuerhilfe Bayern unbedingt eine Steuererklärung abzugeben. Denn Rentner können ebenso wie Arbeitnehmer zahlreiche Steuersparmöglichkeiten nutzen. So können zum Beispiel die Kosten für eine Brille oder Medikamente ebenso abgesetzt werden wie Versicherungs- oder Beerdigungskosten. Handlungsbedarf besteht auch bei verheirateten Senioren, bei denen ein Partner noch arbeitet. Hier empfiehlt der Berater der Lohnsteuerhilfe auf jeden Fall, nachzurechnen und eine Steuererklärung abzugeben. Wurde bisher nur der Lohn versteuert, muss nun auch ein Teil der Rente des Partners berücksichtigt werden. Wie hoch der zu versteuernde Anteil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. »Wer bis 2005 in den Ruhestand ging, muss fünfzig Prozent der Rente versteuern. Ab 2006 wird der zu versteuernde Betrag für Renten-Neuzugänge jährlich um zwei Prozent angehoben.«

Das gleiche gilt für Ehepaare, bei denen mindestens ein Partner aus seiner früheren Beamtentätigkeit Pension bezieht. Diese werden höher besteuert als Renten aus Sozialversicherungen. Nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe lohnt es sich für Rentner zudem, eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Banken für den Spargroschen Kapitalertragssteuer oder Zinsabschlagsteuer einbehalten. Diese sind oftmals zu hoch. Mit der Abgabe einer Steuererklärung können auch Rentner zu viel einbehaltene Steuer vom Finanzamt zurückerhalten. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden. Hilfe bei der Einkommensteuererklärung bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhalten Hilfesuchende im Rahmen einer Mitgliedschaft in der Beratungsstelle der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Lerchenstraße 75a, Telefon 01 77 / 5 44 22 84.

Artikel vom 02.09.2009
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