Bauleitplanung für neue Wohnungen

Berg am Laim · Lärm soll draußen bleiben

Berg am Laim · Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat beschlossen, für das Gebiet Seebrucker Straße (beiderseits), Kreillerstraße (nördlich) und Hansjakobstraße (südlich) einen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2033 im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Das gesamte Planungsgebiet soll unter der besonderen Würdigung des Lärmschutzaspektes nachverdichtet werden.

Mit einer weitgehend geschlossenen Bebauung entlang der Kreillerstraße soll auf die Lärmsituation reagiert werden und die Möglichkeit geschaffen werden, verdichteten Wohnungsbau mit qualitätvollen Freibereichen im Inneren des Planungsgebietes zu realisieren.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

Die Unterlagen zur Planung werden seit 25. Mai bis 9. Juni zur Einsicht bereitgelegt: beim Planungsreferat, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 – Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 20 Uhr) bei der Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33 (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr, Freitag von 7 bis 12 Uhr) und bei der Stadtbibliothek Berg am Laim, Schlüsselbergstraße 4 (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr).

Artikel vom 27.05.2009
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