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Kassiererin unterschlägt EC- und Kreditkarten
Moosach · Auf Rückgabe der Karte achten
Moosach · Am 8. Mai, hatte eine Kundin nach dem Einkauf ihre Kreditkarte an der Kasse eines Bekleidungsgeschäfts in Moosach liegen gelassen. Als sie wenige Stunden später den »Verlust« bemerkte, wandte sie sich sofort an das Bekleidungsgeschäft, wo ihr jedoch nicht weiter geholfen werden konnte. Bei dem darauf folgenden Telefonat mit ihrer Bank, das sie eigentlich zum Zwecke der Kartensperrung führen wollte, wurde sie dann mit einer unangenehmen Nachricht konfrontiert.
Zwischenzeitlich hatte nämlich jemand mit ihrer Kreditkarte in weiteren Geschäften des Einkaufszentrums, sowie einer Tankstelle in Moosach bezahlt.
Auf den Aufnahmen der Tankstellenüberwachung waren zwei junge Frauen zu erkennen, die mit der Kreditkarte der Anzeigeerstatterin bezahlten. Nachdem die Aufnahmen der Geschäftsführerin des betroffenen Bekleidungsgeschäfts vorgelegt wurden, erkannte sie in den abgebildeten Frauen eine Kassiererin und eine weitere Mitarbeiterin ihres Geschäfts.
In ihrer Vernehmung legten die beiden jungen Frauen, eine 19-jährige Serbin und eine 21-jährige Deutsche, ein umfangreiches Geständnis ab. Die Serbin schilderte, in ihrer Tätigkeit als Kassenkraft seit Anfang des Jahres insgesamt fünf EC- und Kreditkarten unterschlagen zu haben. Sie habe jeweils die zur Bezahlung vorgelegte Karte neben der Kasse abgelegt, so dass sie nicht mehr im Blickfeld des jeweiligen Kunden war. Die Kunden hatten nach Erhalt der Ware die Karten an der Kasse »vergessen«. Mit den auf diese Art erlangten Karten begaben sich die beiden Verkäuferinnen dann selbst auf gemeinsame Einkaufstour.
Ein Großteil der dabei betrügerisch erlangten Waren, Bekleidung, Schuhe, Parfüm sowie Schmuck im Wert von rund 3000 Euro konnte dann in der Wohnung der serbischen Staatsangehörigen sichergestellt werden.
Die beiden Täterinnen wurden nach erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung sowohl von der Polizei als auch ihrem Arbeitgeber entlassen.
Die Münchner Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach einer Kartenzahlung stets darauf geachtet werden sollte, dass die Karte wieder ausgehändigt wird! Ebenso sollte überprüft werden, ob es auch tatsächlich die eigene Karte ist, die man zurückerhält.
Artikel vom 26.05.2009Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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