Fachveranstaltung des Fördervereins Soziale Dienste

Unterföhring · Erbrecht & Rentensteuer

Unterföhring · Trotz Traumwetter kamen über 40 Zuhörer zu der Veranstaltung des Fördervereins Soziale Dienste Unterföhring e. V. im Hackerbräu Ende April. Themen dieser Fachveranstaltung waren: Rechtsanwalt Badura berichtete über allgemeines Erbrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB und legte den Schwerpunkt hierbei auf das Pflichtteilsrecht im Lichte der Gesetzesnovellierung 2009.

Darüber hinaus wurden die Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung, so beispielsweise zur Ausschlagung einer Erbschaft aufgezeigt. Eine wichtige Rolle spielten dann die Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben, neue Anwendungsregelung zum Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraumes vor dem Erbfall sowie nachträgliche Anrechnungsbestimmungen von Zuwendungen auf den Pflichtteil durch ein Testament. Schließlich zeigte Herr Rechtsanwalt Badura auch noch die Möglichkeiten einer Entziehung des Pflichtteils auf und erläuterte die verschiedenen Arten von Verfügungen in Form eines privatschriftlichen bzw. notariellen Testaments, eines  gemeinschaftlichen Testaments, des Berliner Testaments sowie schließlich auch noch eines Erbvertrages.

Nicht minder interessant waren die nächsten Themen.

Aufgrund des geringen Zeitkontingents haben sich die Referentinnen zum Thema Rentenbesteuerung 2009  auf sehr kurze Informationen beschränkt. Die gestellten Fragen aus der Zuhörerschaft konnten während der Veranstaltung nicht alle beantwortet werden. Christine Spemann, 1. Kassiererin des FSD, steht jedoch im FSD-Büro für weitere Gespräche nach Terminabsprache zur Verfügung. Das enge Zeitkontingent galt auch für die lebhaften Ausführungen von Dr. med. Günther Hauf, ebenfalls Vorstandsmitglied im FSD, der sein breites Wissen über das Thema Patientenverfügung in der persönlichen Beratung im FSD-Büro nach Terminabsprache an Interessierte weitergibt. Der Referent ließ in seinen Ausführungen keine Zweifel aufkommen, dass er Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für absolut notwendig hält.

Herr Weitlauer vom Städtischen Bestattungsamt hat in einer kurzen prägnanten Weise Informationen über Bestattungsverfügung und Bestattungsvorsorgevertrag berichtet, gewissermaßen »wie man die letzten Dinge regelt«. Hierzu konnten alle Fragen, auch die die bereits in Schriftform vorlagen, zu aller Zufriedenheit beantwortet werden. Über dieses Thema hat Herr Weitlauer dem FSD alles Wissenswerte noch einmal in Form von Informationsmaterial übergeben. Dieses kann während der Bürozeiten im FSD-Büro abgeholt werden.

Das FSD-Büro befindet sich in der Schulstraße 1, in Unterföhring und ist Dienstag und Donnerstag, von 9.30 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 17 Uhr geöffnet.

Artikel vom 13.05.2009
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